Planen Sie jetzt Ihre Weihnachtsfeier
Wie unterschiedlich deutsche Firmen das Thema Weihnachtsfeiern handhaben, sieht man zum einen an der Gestaltung der Festivitäten selbst: Vom zwanglosen Besuch des örtlichen Christkindlesmarktes über einen morgendlichen Brunch in den Firmenräumen bis zur Abendgala mit mehrgängigem Menü ist die Bandbreite riesig – natürlich bestimmen Größe, Strukturen und Budget des Unternehmens die Art und Weise, wie gefeiert wird. Zum anderen hängt aber auch von viel von jenen ab, welche die Festivitäten planen – oft wird das von der Firmenspitze an Mitarbeiter delegiert, welche im besten Fall ein Händchen dafür haben. Es soll aber auch Unternehmen geben, in denen die Weihnachtsfeier zur absoluten Chefsache erklärt wird – da wird dann der Geschäftsführer, womöglich selbst eingefleischter Weihnachtsfan, Stunden vor der Feier beim liebevollen Dekorieren der Location gesichtet…
Oh, Du Freiwillige!
Grundsätzlich basieren Weihnachtsfeiern auf Freiwilligkeit. Sofern keine offiziellen Vereinbarungen z.B. mit dem Betriebsrat bestehen, ist kein Unternehmen verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten. Auf der anderen Seite ist kein Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Weihnachtsfeier verpflichtet. Wenn eine solche Veranstaltung im Rahmen der regulären Arbeitszeiten stattfindet, hat das Personal die Wahl, ob es daran teilnimmt (und für diese Zeit auch bezahlt wird), oder ob es in der Zeit lieber weiterarbeitet. Bei Festivitäten außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten ist die Teilnahme letztendlich Freizeitvergnügen, wird also auch nicht vergütet.
Die Freiwilligkeit der Teilnahme hat auch etwas mit religiösen Hintergründen zu tun. Die Chancen, dass in einem Betrieb Mitarbeitende anderen Konfessionen als dem Christentum angehören, ist in der heutigen Arbeitswelt groß. Zwar haben die wenigsten Firmen-Weihnachtsfeiern eine spürbar religiöse Ausrichtung, dennoch sollte man stets auf dem Schirm haben, dass manche Betriebsangehörige mit Weihnachten und seinen Symbolen per se wenig anfangen können – sei es aus Glaubens- oder anderen Gründen. In vielen Unternehmen ist eine Weihnachtsfeier eher ein „überkonfessionelles Get-Together“, bei dem sich möglichst alle Mitarbeitenden wohlfühlen sollen – dies tangiert übrigens auch das kulinarische Angebot.
Wie viel eine Weihnachtsfeier höchstens kosten darf, ist nicht gesetzlich geregelt. In steuerlicher Hinsicht gilt jedoch für jeden Arbeitnehmer ein Freibetrag von 110 Euro (bei maximal zwei Betriebsfeiern pro Jahr). Wenn die Weihnachtsfeier eines Betriebs umgelegt auf alle teilnehmenden Mitarbeiter mehr als 110 Euro pro Kopf kostet, gelten diese Mehraufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Noch ist das Weihnachtsfest einige Monate entfernt, eine frühzeitige Planung für die zugehörige Betriebsfeier empfiehlt sich aber schon jetzt – je näher der 24. Dezember rückt, desto eher ist die optimale Örtlichkeit, der beste Caterer oder der beliebte DJ womöglich schon ausgebucht. Ebenfalls gut vorbereitet werden sollten die Worte, welche bei solchen Anlässen von der Führungsriege an die Belegschaft gerichtet werden. Gerade in großen Betrieben, in denen der Großteil des Personals wenig Kontakt mit der oberen Chefetage hat, bieten sich solche Reden an, allen für die geleistete Arbeit zu danken und in die Vergangenheit und die Zukunft zu blicken. Dabei gilt: Ehrlichkeit und Aktualität sind Trumpf! Wenn der Vortrag wirkt wie eine 1:1-Kopie aus dem Vorjahr oder eine von künstlicher Intelligenz erstellte Worthülsen-Parade, welche weder auf Erfolge noch auf spürbare Herausforderungen der Firma eingeht, bekommen Mitarbeiter zurecht den Eindruck, der Chef lebe in einer anderen Welt…