Ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
Am 12. Juni 2024 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, welcher in Zukunft verhindern soll, dass Männer die Vaterschaft eines ausländischen, nicht-leiblichen Kindes nur annehmen, damit das Kind (und z.B. dessen Mutter) Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. „Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sind ein echtes Problem“, betonte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. „Der Trick mit den falschen Anerkennungen kostet unseren Sozialstaat jedes Jahr viel Geld. Zu lange schon werden Vaterschaften einzig mit dem Ziel anerkannt, das Ausländerrecht zu umgehen.“ Nun sei eine Lösung gefunden worden, die „Masche der falschen Väter“ stoppen zu können.
„Scheinvaterschaften gehen immer auch zulasten der betroffenen Kinder – hierfür gibt es keinerlei Toleranz“, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Teilweise lassen sich deutsche Männer dafür bezahlen, dass sie Vaterschaften ausländischer Kinder anerkennen, zu denen sie keinerlei Verbindung haben. Dies führe zu einem Missbrauch von Sozialleistungen.
Der Gesetzentwurf sei in engem Austausch mit den Ausländerbehörden und Standesämtern entstanden, er stelle auch sicher, dass die zahlreichen legitimen Vaterschaftsanerkennungen nicht blockiert oder verzögert werden.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht das leibliche Kind des Anerkennenden ist, eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, damit eine Vaterschaftsanerkennung überhaupt wirksam wird. Durch gesetzlich geregelte Vermutungen wird eine rasche Prüfung ermöglicht. Stellt sich nach Erteilung einer Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese etwa aufgrund von Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann die Behörde die Zustimmung zurücknehmen, womit die Vaterschaft rückwirkend entfällt. Die Täuschung der Ausländerbehörden über die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung wird zukünftig durch eine spezielle Vorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.