Eine Garage ist vor allem… eine Garage!
Hinter so manchem deutschen Garagentor verbirgt sich allerhand, was dort streng genommen nicht hingehört. Kinderspielzeug, Gartenequipment, ausrangierte Möbel und vieles mehr. In fast jedem Bundesland gibt es Gesetze, welche den Bau und Betrieb von Garagen tangieren – und vereinfacht besagen die meisten: In einer Garage darf nur die zugelassene Zahl von Fahrzeugen und das für deren Betrieb nötige Zubehör untergebracht werden. Dazu gehören z.B. Ersatzreifen und Werkzeug. Die Lagerung von Kraftstoff außerhalb des Fahrzeugs ist jedoch schon wieder beschränkt, in bayerischen „Kleingaragen“ z.B. auf 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin. Ohne dementsprechende Sondergenehmigung darf also ein explizit als Garage errichteter Bau nicht z.B. als Werkraum oder zum Schlagzeugüben genutzt werden. Die Dächer von Garagen erlauben hingegen eine vielfältigere Verwendung – sofern nicht der Denkmalschutz tangiert wird, ist die dortige Installation von Photovoltaikanlagen in den meisten Bereichen genehmigungsfrei.
Prinzipiell lassen sich Garagen in Massivbauweise oder in Fertigbauweise errichten – bei letzteren werden vorgefertigte Teile auf der Baustelle zusammengesetzt oder das gesamte Objekt wird „am Stück“ angeliefert und aufgestellt. In allen Fällen sind baurechtliche Vorschriften vor Ort zu beachten. Früher galt: Die Massivbauweise erlaubt mehr Freiräume, spezielle Designs, Maße oder Grundrisse sind realisierbar. Doch auch bei Fertigmodellen gibt es inzwischen ein breites Sortiment und zahlreiche Möglichkeiten der Individualisierung.