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Dienstag, 23 Juli 2024
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Wenn das Wasser bis zum Haus steht

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Elementar wichtig: Der Schutz gegen die Elemente

Von einem kurzen Intermezzo in der letzten Woche mal abgesehen, zeigte sich der Winter in der Region bislang nicht gerade schneereich. Das Hochwasserrisiko aufgrund starker Schneeschmelze ist dementsprechend eher niedrig. Doch die Elemente können Gebäudebesitzern auch auf andere Weise übel mitspielen. Für verschiedene Einwirkungen seitens der Natur sind üblicherweise unterschiedliche Versicherungen zuständig. Sturmschäden an Immobilien deckt z.B. meist die Wohngebäudeversicherung ab, wenn Hochwasser in Gebäude eintritt, springt dagegen eine Elementar(schaden)versicherung ein. Wie immer gilt in diesem Bereich: Die Details der Police sollten mit wachem Auge studiert werden, damit der Schutz auch da besteht, wo er wirklich nötig ist.

Dass es in diesem Jahrhundert einen Vulkanausbruch im Landkreis Neumarkt gibt, darf bezweifelt werden. Langanhaltender Starkregen ist da schon wahrscheinlicher – und gerade in diesem Bereich wiegen sich Hauseigentümer oft in falscher Sicherheit. Es muss kein Fluss in sichtbarer Nähe sein, der plötzlich über die Ufer treten kann – und auch die Kanalisation vor einem Gebäude kann bei „Überforderung“ schnell für eintretendes Wasser und massive Schäden sorgen. Manche Versicherungen zahlen dann beispielsweise nur, wenn vor Ort ein Rückstauventil installiert war, welches regelmäßig gewartet wurde.

Erst vergangenes Jahr wurde u.a. aufgrund der Erfahrungen im Ahrtal diskutiert, ob Wohngebäudeeigentümer gesetzlich zum Abschluss von Elementarversicherungen verpflichtet werden sollten – ein Plan, welchem Bundesjustizminister Marco Buschmann im letzten Dezember vorerst eine Absage erteilte. Das Argument: Die Wohnkosten dürften in der aktuellen Phase nicht noch mehr steigen.

In Versicherungspolicen ist meist genau geregelt, welche „Kapriolen“ das Wetter schlagen muss, damit der Versicherte im Schadensfall wirklich Geld bekommt. „Durch aktuelle Wetterdaten lässt sich ziemlich genau im Nachhinein feststellen, ob z.B. eine gewisse Windstärke erreicht wurde oder wo Blitze für Überspannungsschäden sorgten“, erklärt der Neumarkter Versicherungsunternehmer Manfred Meyer. Hier seien die Beweislagen meist so eindeutig, dass es selten Diskussionen gebe. Schwierigkeiten würden dagegen hin und wieder auftreten, wenn z.B. ein Gebäude modifiziert, die Police jedoch nicht dementsprechend darauf angepasst wurde. Ein im Nachhinein ausgebautes Dachgeschoss mache ein Haus z.B. wertvoller – und im Schadensfall müsse ein höherer Wert ersetzt werden. Das regelmäßige Überprüfen bestehender Versicherungen schützt vor Überraschungen.

Gerade im ländlichen Raum haben die Elemente natürlich auch Auswirkungen auf die Landwirte. Gegen Hagelschäden konnten sie sich mit speziellen Versicherungen schützen, seit 2023 bezuschusst der Freistaat Bayern nun die Absicherung der Ernten in verschiedenen Bereichen. Eine Voraussetzung ist hier jedoch, dass nicht nur Hagel als Element in der Police aufgeführt ist – viele Pakete umfassen z.B. auch Dürre oder Dauerfrost. Derartige Versicherungen sind in anderen Teilen Europas bereits gang und gäbe, in Deutschland übernimmt Bayern hier nun eine Vorreiterrolle.

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