Vererben von Immobilien könnte bald deutlich mehr kosten
Zum 1. Januar 2023 sollen diverse Regeländerungen bei der Bewertung von Immobilien in Kraft treten, welche sich auch auf die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen auswirken können. Unter anderem soll beim Bewerten stärker der jeweilige Verkehrswert herangezogen werden – damit sollen Ergebnisse erzielt werden, welche eher an das herankommen, was ein Objekt in einer bestimmten Region bei einem Verkauf erzielen würde. Auch geht der Gesetzgeber in Zukunft davon aus, dass Wohnimmobilien durchschnittlich 80 statt der bisherigen 70 Jahre genutzt werden – der altersbedingte Wertverlust eines Gebäudes wird somit verlangsamt. Durch diese neue Art der Bewertung würde letztendlich auch bei vielen Erbschaften mit Immobilien der Wert der Erbmasse steigen und gegebenenfalls die aktuellen Freibetragsgrenzen für Ehepartner oder Kinder überschreiten. Diese Freibeträge werden nämlich nach aktuellem Stand nicht angeglichen, obwohl es diesbezügliche Forderungen von diversen politischen Seiten gibt.
Nach Schätzungen des Eigentümerverbands „Haus & Grund Deutschland“ könnte der Anstieg der Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen „leicht bei 20 bis 30 Prozent“ liegen. Wenn Immobilien ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden, könne sogar eine Verdopplung drohen. Noch muss der Bundesrat der Neuregelung zustimmen, schon jetzt steht diese allerdings als „Steuererhöhung durch die Hintertür“ in der Kritik, da zwar keine Steuersätze angehoben, jedoch neue Regularien für Werteinstufung eingeführt werden. Ministerpräsident Dr. Markus Söder kündigte an, dass Bayern notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Gesetzesänderung klagen wolle – er berief sich u.a. darauf, dass im Süden Deutschlands die Immobilienpreise wesentlich höher sein als im Osten oder Norden. Sollte es nicht möglich sein, dass Bundesländer die Freibeträge für Erben regional anpassen können, drohen Fälle, in denen sich Kinder das von den Eltern vererbte Haus nicht mehr leisten könnten.