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Donnerstag, 11 September 2025
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Wenn es gepappt hat, hat es gepasst!

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Das Reinheitsgebot und kuriose Testmethoden

Es gilt als die älteste Lebensmittelverordnung der Welt: Das bayerische Reinheitsgebot, nach dem die deutschen Brauer auch heute noch ihr Bier produzieren. Der Erlass geht auf das Jahr 1516 zurück, Wilhelm IV. forderte damals, dass zum Brauen nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden sollten. Zu dieser Zeit wurde bei der Herstellung von „Bier“ wild experimentiert, u.a. mit abenteuerlichen Zutaten wie Kreidemehl, Ruß oder Fliegenpilzen. Deshalb verkündete der bayerische Herzog am 23. April 1516 auf dem Landständetag in Ingolstadt: In Bayern gebrautes Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Nach und nach wurde dieses Gesetz in ganz Deutschland übernommen und ist auch heute noch gültig. Später kam als vierte legale Zutat Hefe hinzu, deren Wirkungsweise und Bedeutung erst im Lauf der Zeit erkannt wurde. Geschmacksverstärker, Farbstoffe oder Konservierungsstoffe haben aber nach wie vor nichts im Produktionsprozess zu suchen. Die Einführung des Reinheitsgebotes feiert man alljährlich rund um den 23. April mit dem „Tag des Deutschen Bieres“.

Bereits vor dem Reinheitsgebot wurde Bier auf Qualität geprüft – teilweise mit kuriosen Methoden. Im 15. und 16. Jahrhundert wurde laut Überlieferungen eine Bank mit Bier bestrichen und drei Prüfer mit Lederhosen blieben drei Stunden lang still darauf sitzen. Dann sprangen sie auf Kommando auf. Wenn die Bank an den Hosen kleben blieb, war die Qualität in Ordnung.

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