Die Biergartensaison startet wieder
Zumindest in bayerischen Biergärten dürfte kein Gast Gefahr laufen, dass sich in die gewohnten und gewünschten Gerüche des Frischgezapften, der Weißwurst oder des Obatzten der Dunst von Cannabis mischt. Nachdem die Bundesregierung die Teil-Legalisierung auf den Weg brachte, setzte der Freistaat Bayern deutliche Grenzen für den Konsum im öffentlichen Bereich. Dieser darf zum Beispiel nicht in „unmittelbarer Gegenwart” von Minderjährigen stattfinden. In Biergärten und anderen Gastronomie-Außenbereichen ist diese „Situation“ – aufgrund der räumlichen Nähe von Tischen und Bänken – nach Meinung der Gesetzgeber nicht auszuschließen. Deshalb wurde hier ein offizielles Konsumverbot in Kraft gesetzt.
Nur die Harten kommen in (Bier)garten?
Dass deutsche Restaurantbesucher gerne draußen sitzen – und zwar bequem und schattig – ergab eine Umfrage von „Bookatable by Michelin“. Ein Drittel der Gäste setze sich erst bei wirklichem T-Shirt-Wetter ins Freie, 40 Prozent wagen sich schon nach draußen, wenn keine warme Jacke mehr nötig ist. 16 Prozent nutzen dagegen jede Gelegenheit, um im Außenbereich eines Restaurants sitzen zu können – es sei denn, es gibt keine Sitzplätze mehr oder es regnet. Die erwähnte Umfrage stammt allerdings von 2018 – es ist anzunehmen, dass die Corona-Pandemie hier einige Vorlieben verändert hat.