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Donnerstag, 11 September 2025
Start-Anzeige-Bauen & WohnenSicherheitsleistungen auf dem Prüfstand

Sicherheitsleistungen auf dem Prüfstand

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Was Bauherren akzeptieren müssen

Wer Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten oder den Neubau eines Hauses plant, benötigt Handwerksunternehmen. Immer häufiger fordern die Betriebe zur Absicherung ihrer Leistungen sogenannte Sicherheitsleistungen. Grundsätzlich haben Handwerksbetriebe das Recht, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern – etwa über Vorauszahlungen, Bürgschaften oder Sicherheitseinbehalte. Bis zum Doppelten des Auftragswerts sind die Forderungen rechtlich zulässig.

Doch gerade private Bauherren sind oft verunsichert, wenn plötzlich hohe Summen als Sicherheit im Raum stehen. Deshalb rät Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB): „Bauherren sollten solche Ansprüche nicht ungeprüft hinnehmen.“ Denn nicht jede Absicherung ist angemessen oder notwendig. Stange empfiehlt, Sicherheitsforderungen individuell zu bewerten und sich bei Unsicherheiten fachlich beraten zu lassen. Auf www.bsb-ev.de finden Verbraucher wertvolle Hinweise und viele weitere Ratgeber rund ums Bauen und Modernisieren sowie Kontaktmöglichkeiten zu unabhängigen Bauherrenberatern in ganz Deutschland.

In der aktuellen Marktlage sind viele Handwerksbetriebe offener für Verhandlungen. Das eröffnet für Bauherren neue Chancen, über Umfang und Form der Sicherheitsleistung zu verhandeln und bessere Konditionen zu erzielen – etwa durch gestaffelte Zahlungen oder alternative Absicherungsformen. Auch der Einbehalt eines Teils der Schlusszahlung bis zur Abnahme kann eine faire Lösung sein. Entscheidend sei, dass Bauherren keine vorschnellen Zusagen machen, sondern mit Augenmaß und Vergleichen arbeiten.

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