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Sonntag, 7 Juli 2024
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Im Sommer steigt das Starkregenrisiko

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Versicherungen gegen Wetterkapriolen

Es ist erst ein paar Wochen her, dass in vielen Bereichen Süddeutschlands der langanhaltende, teilweise sehr kräftige Regen verheerende Konsequenzen hatte: Bäche und Flüsse traten über die Ufer, Keller liefen voll, Straßen waren überschwemmt, Dämme drohten zu brechen. Auch im Landkreis Neumarkt hatten die Einsatzkräfte alle Hände voll zu tun. Im schlimmsten Fall waren Menschenleben gefährdet oder betroffen, in vielen anderen Fällen entstanden Schäden an Gebäuden und Sachwerte – oft auch mit Erinnerungswert – wurden unwiederbringlich zerstört. Während Extremwetterereignisse prinzipiell in allen Jahreszeiten auftreten können, hat sich der Sommer in den vergangenen Jahren als eine gewisse Brennpunktphase herausgestellt, in der neben großer Dürre auch mit hohen Wassermassen von oben zu rechnen ist. Neben den Starkregenwochen 2024 bleibt z.B. noch das Hochwasser im Ahrtal im Juli 2021 im Gedächtnis.

Was bei all dem nicht verschwiegen werden darf: Wo man verstärkt mit Überschwemmungen, Rückstaus und Starkregenrisiken rechnen muss, ist eigentlich bekannt – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat diverse Regionen Deutschlands diesbezüglich in Zonen eingeteilt. Dort wo die höchste Hochwassergefährdungsklasse (HGK 4) gilt, war es lange Zeit schwierig bis unmöglich, Wohngebäude oder Hausrat abzusichern. Allerdings gibt es inzwischen auch hier spezielle Angebote. Zudem bieten diverse Kommunen Übersichtskarten an, welche die Gefährdungslage für einzelne Gegenden aufzeigen, was z.B. auch beim Immobilienerwerb berücksichtigt werden sollte.

Für verschiedene Einwirkungen seitens der Natur sind üblicherweise unterschiedliche Versicherungen zuständig. Wenn Hochwasser z.B. wegen Starkregen in Gebäude eintritt, kann eine Elementar(schaden)versicherung einspringen, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, kommt meist die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. Für Schäden am “beweglichen” Inventar ist hingegen eine Hausratversicherung zuständig. Die Details der Verträge sollten genau studiert werden, damit der Schutz auch da besteht, wo er wirklich nötig ist. In den Policen ist zudem geregelt, welche “Kapriolen” das Wetter schlagen muss, damit der Versicherte im Schadensfall wirklich Geld bekommt – z.B. ab welcher Geschwindigkeit starker Wind wirklich als Sturm gilt. Die regional gemessenen Wetterdaten dienen dabei als Beweise und Entscheidungsgrundlage, ob die Konditionen der Versicherungen erfüllt sind.

Die Tatsache, dass in der Vergangenheit gerade bei großen Katastrophen der Staat (und somit der Steuerzahler) für betroffene Gebiete finanzielle Hilfe gewährte, ließ schon öfter den Ruf nach einer verpflichtenden Versicherung gegen Elementarschäden laut werden. Am 20. Juni soll in der Ministerpräsidentenkonferenz das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen. Eine gesetzliche Pflicht anstelle der Absicherung auf freiwilliger Basis wird von einigen Seiten jedoch kritisch gesehen. Zum einen wird dadurch Wohnen prinzipiell noch teurer – auch in Gegenden, in denen jahrzehntelang tatsächlich keine einzige Wetterkapriole Auswirkungen hatte. Zum anderen kann eine Elementarschadenversicherung Betroffene zwar vor existentiellen finanziellen Folgen schützen, sie verhindert jedoch per se keine Schadensfälle. Eine Investition in präventive Hochwasserschutzmaßnahmen und Bauverbote in Risikogebieten propagieren deshalb diverse Immobilieneigentümerverbände und Versicherungsgesellschaften.

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