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Dienstag, 23 Juli 2024
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Heizen mit der „Zukunftsenergie Holz“

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Kachelofentage informieren über den Energielieferanten aus dem heimischen Wald

Bis 2045 strebt Deutschland die Treibhausgasneutralität an. Viele Experten sind davon überzeugt, dass dieser Plan nur aufgehen kann, wenn Holz mit zur Wärmegewinnung genutzt wird. Die Kachelofentage vom 29. September bis 7. Oktober bieten die Gelegenheit, sich über Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und das Heizen mit der „Zukunftsenergie Holz“ zu informieren.

Bereits jetzt hat Holz als regenerative Energieressource einen Anteil von fast sechs Prozent am deutschen Endenergieverbrauch. Jeder vierte private Haushalt nutzt eine sogenannte Einzelraumfeuerstätte, das entspricht rund elf Millionen Kachelöfen.

Biomasse zur Wärmeerzeugung ist bei der Energiebereitstellung aus regenerativen Ressourcen mit derzeit etwa 37 Prozent die klare Nummer eins vor Windenergie und Photovoltaik. Der weitaus größte Teil davon ist Holz aus deutschen Wäldern. Bei der Verbrennung in einer Feuerstätte verhält es sich CO₂-neutral, es wird also nur so viel CO₂ freigesetzt, wie das Holz während des Wachstums aufgenommen und in seiner Biomasse gespeichert hat. Das Gleiche gilt für Holz, das im Wald verrottet – ein natürlicher Kreislauf.

Mit einem Gesamtvorrat von 3,9 Milliarden Kubikmetern steht laut Thünen-Institut im deutschen Wald mehr Holz als in jedem anderen EU-Land – jedes Jahr wachsen die Ressourcen bisher sogar um ein bis drei Prozent. Als Brennholz wird dabei nur das Holz genutzt, das für die Bau- und Möbelindustrie nicht geeignet ist. Dennoch hat sich z.B. während der Corona-Pandemie gezeigt, dass auch die nachwachsende Ressource Holz für einen gewissen Moment knapp werden kann und Preisschwankungen nicht ausschließbar sind.

Durch technische Innovationen und den gesetzlich geregelten Austausch veralteter Feuerstätten sind auch die Feinstaubemissionen seit 1975 um bis zu 80 Prozent gesunken. Nun steht für Bestandssysteme die nächste Änderung an: Holzfeuerstätten, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb gingen und die Vorgaben der aktuellen Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) nicht erfüllen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Das Typenschild gibt Auskunft über das Jahr, andernfalls hilft eine Anfrage beim Hersteller. Um weiterhin mit Holz heizen zu können, ist nicht immer eine Kompletterneuerung nötig. Der Ofenbauer prüft, welche Maßnahmen sinnvoll sind, und bietet für Kachelöfen auch Austausch-Heizeinsätze in diversen Größen, Heizleistungen und technischen Ausführungen an.

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