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Sonntag, 7 Juli 2024
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Energie „vom Dach“ verkaufen

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Was sich mit dem Solarpaket 1 bei der Direktvermarktung ändert

Wer bislang eine Photovoltaik-Anlage betrieb, hatte vereinfacht gesagt drei Möglichkeiten, den eigenproduzierten Strom zu nutzen: Entweder man verbrauchte ihn selbst (ggf. nach Zwischenlagerung in einem Stromspeicher), leitete ihn ins Netz ein und erhielt dafür eine (zeitlich begrenzte) Einspeisevergütung oder verkaufte ihn direkt an einen oder mehrere andere Nutzer. Diese letzte Option der Direktvermarktung ist in Einzelfällen auf kurzen Wegen möglich – wenn man z.B. den Nachbarn, die eigene Kommune oder ein vor Ort befindliches Unternehmen als Abnehmer gewinnt. Meist wird jedoch die regenerativ erzeugte Energie über spezielle Direktvermarktungsunternehmen veräußert, welche diese an Strombörsen zu flexiblen Preisen verkaufen.

Das am 16. Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket 1 bringt hier Änderungen mit sich. Laut Bundesregierung soll es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt konnte der Strom bislang nur eigenverbraucht oder direktvermarktet werden. Das ändert sich: Die Betreiber von Bestandsanlagen bis 200 Kilowatt bzw. neuen Anlagen bis 400 Kilowatt, welche bis Ende 2025 in Betrieb gehen, sollen ihre Überschussmengen künftig ins Netz einspeisen können – zwar ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten. Davon profitieren vor allem Betreiber, welche mit ihren Anlagen einen hohen Eigenverbrauch abdecken, jedoch auch überschüssigen Strom produzieren – letzteres aber in derart kleinen Mengen, dass sich der Aufwand der bislang vorgeschriebenen Direktvermarktung nicht wirklich rentierte. Die neue Regelung soll sie laut Bundesregierung motivieren, mehr Photovoltaikanlagen auf großen Dächern zu installieren.

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