München (dpa/lby) – Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer 87-Jährigen in einer Badewanne in Rottach-Egern soll heute die Ehefrau des Angeklagten Manfred Genditzki aussagen.
2010 hatte das Landgericht München II Genditzki zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin in deren Wohnung nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.
Das Urteil wurde nach zwei Revisionen rechtskräftig und wurde nun auf Betreiben der Verteidiger des 62-Jährigen neu aufgerollt.