Vorgeschriebene Belehrungskurse nun online möglich
Personen, welche gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln, in Verkehr bringen oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, brauchen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese Erstbelehrung, welche nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden darf, können Landkreisbürger ab 11. März 2025 im Rahmen eines Online-Verfahrens durchführen. Es stehen mehrere Sprachen zur Auswahl, der Zeitaufwand beträgt ca. 25 Minuten. Für die Nutzung des Online-Verfahrens werden ein PC, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie eine stabile Internetverbindung benötigt. Die Kosten für die Online-Belehrung betragen 28 Euro. Vorerst kann die Bezahlung der Gebühr nur über eine gültige Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD) abgewickelt werden. Nach erfolgreicher Bezahlung wird direkt eine Bescheinigung über die absolvierte Erstbelehrung als PDF erstellt, diese kann sofort heruntergeladen werden. Zudem werden auch weiterhin Termine für Erstbelehrungen vor Ort am Gesundheitsamt angeboten.


 
                                    






















