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Freitag, 24 Oktober 2025
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Weniger Zettelwirtschaft, mehr Digitalisierung

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Das Gesundheitswesen im Wandel

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sollen neben Stammdaten, Versicherungsstatus und -nummer nun auch Befunde, Medikamentenlisten oder OP-Berichte gespeichert werden. Ziele der Reform sind mehr Transparenz und ein Ende der „Zettelwirtschaft“, da therapierelevante Daten nun digital auf der Gesundheitskarte verfügbar sind.

Situation in Neumarkt

Wie die Umsetzung in der Praxis aussieht, schildert Palliativmediziner Hans Tylla, Vorsitzender des Ärztenetzes Neumarkt mit 120 niedergelassenen Fach- und Hausärzten aus dem Landkreis. In seiner internistischen Hausarztpraxis wird die ePA seit August genutzt. „Noch läuft nicht alles rund und der Benefit wird sich erst später zeigen“, sagt Tylla. „Wegen des Mehraufwandes befüllen viele Kollegen die Akten zunächst schrittweise und konzentrieren sich insbesondere auf das Hochladen aktueller Dokumente und Krankheitsverläufe.“ Hausärzte stünden besonders im Fokus, da sie naturgemäß die größte Zahl an Befunden verwalten und die Schnittstelle zu den Fachärzten darstellen, weiß Tylla, „denn beim Hausarzt laufen alle Fäden zusammen“.

Informationen bündeln

Der Nutzen liegt auf der Hand: Sofern die Daten gespeichert sind, können (Fach-)Ärzte und Kliniken schneller auf relevante Daten wie Laborwerte zugreifen, Doppeluntersuchungen sollen vermieden werden und mögliche Arzneimittel-Wechselwirkungen lassen sich frühzeitig erkennen. Wie stark die digitalen Informationen für die Behandlung letztendlich genutzt werden, hängt jedoch auch vom jeweiligen Mediziner ab.

Auch für Patienten ergeben sich Vorteile: Sie können anhand einer “vorbildlich” geführten ePA jederzeit nachvollziehen, wann beispielsweise die letzte Darmspiegelung durchgeführt wurde, welches Medikament zuletzt verordnet wurde und ob alle relevanten Unterlagen bei einem Arztwechsel digital verfügbar sind.

Eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag der AOK zeigt eine breite Zustimmung: 80 Prozent der gesetzlich Versicherten im Freistaat begrüßen die neue Regelung, nur 16 Prozent lehnen sie ab. Gerhard Lindner, Direktor der AOK-Direktion Regensburg-Neumarkt, ist optimistisch: „Die aktive Befüllung durch Arztpraxen und Kliniken führt künftig zu einer besseren Vernetzung und einem einfacheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den medizinischen Disziplinen.“

Datenschutz

Über die ePA-App der Krankenkassen kann jeder Patient Berechtigungen vergeben oder einschränken. Er kann z.B. seinem Hausarzt umfassenden Zugriff gewähren, während er Fachärzten nur bestimmte oder gar keine Dokumente zur Verfügung stellt. Alle Daten sind durch höchste Sicherheitsstandards geschützt und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Die ePA steht für digitalen Fortschritt – die Entscheidung über ihre Nutzung bleibt dennoch beim Patienten. „Dem Einverständnis zur Speicherung muss allerdings aktiv widersprochen werden“, sagt Tylla und verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein Informationsblatt, welches in den meisten Wartezimmern aufliegt.

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