Start-Anzeige-Beruf & BildungAus dem Job raus, bevor man richtig drin war

Aus dem Job raus, bevor man richtig drin war

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Berufsunfähigkeitsversicherungen für Azubis

Der offizielle Beginn des neuen Ausbildungsjahres ist zwar erst in einigen Monaten, schon jetzt werden jedoch Stellen besetzt und Bewerber haben bereits Zusagen bekommen. Spätestens sobald der Ausbildungsvertrag unterzeichnet wurde, sollten sich Azubis in spe Gedanken über die Absicherung ihres zukünftigen Lebensunterhalts machen – genauer gesagt über den Fall, in dem sie nicht fähig sind, diesen selbst zu bestreiten.

Bereits während der Ausbildungszeit können Situationen auftreten, welche zu Berufsunfähigkeit führen – zum Beispiel ein Auto- oder Freizeitunfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit. Auf staatliche Hilfe lässt sich dann nur in Ausnahmefällen bauen – die sogenannte Erwerbsminderungsrente erhalten Berufstätige üblicherweise erst nach 5 Jahren im Job (und dementsprechender Einzahlung in die Rentenversicherung).

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele Details zu beachten. Zunächst sollte sichergestellt sein, dass die Versicherung bereits dann leistet, wenn der Azubi seine Ausbildung wegen Berufsunfähigkeit nicht abschließen kann. Zudem sollten die Konditionen eine “abstrakte Verweisung” ausschließen – ansonsten hätte die Versicherung das Recht, nicht zu zahlen und den Berufsunfähigen an einen anderen Beruf (mit ähnlichem Einkommen) zu verweisen, welchen er theoretisch aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte.

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen u.a. vom Ausbildungsberuf ab – manche Jobs (z.B. Bürotätigkeiten) gelten als risikoärmer als andere (z.B. Handwerk, soziale und künstlerische Berufe). Wer bereits in der Ausbildung eine Versicherung abschließt und keine Vorerkrankungen hat, kann üblicherweise von besseren Konditionen profitieren als eine (ältere) ausgelernte Fachkraft im angestrebten Beruf. Wenn der Azubi die Ausbildung wechselt, sollten die Versicherungskonditionen bestenfalls keine erneuten Risiko- und Gesundheitsprüfungen vorschreiben, welche ggf. zu höheren Beiträgen führen können. Umgekehrt sollte es jedoch die Möglichkeit geben, bei einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf die Beiträge nach unten anzupassen.

Statistiken zeigen: Jede vierte Arbeitskraft in Deutschland wird einmal im Leben berufsunfähig. Der häufigste Grund sind jedoch nicht etwa körperliche, sondern psychische Beschwerden.

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