5.1 C
Neumarkt
Freitag, 19 April 2024
Start-Anzeige-Auto & MobilitätRuhig bleiben: Ja! Verduften: Nein!

Ruhig bleiben: Ja! Verduften: Nein!

Anzeige

Was bei einem Unfall zu tun ist

Das wichtigste Gebot nach einem Unfall findet sich schon in der Überschrift: Ruhig bleiben – auch wenn nach einer Kollision der Schock erst mal tief sitzen mag. Dann sollte man die Unfallstelle sichern, sprich: die Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen.

Falls Personen verletzt sind, sollte man – abhängig von der Schwere der Verletzung – einen Krankenwagen rufen und bis zu dessen Eintreffen „erste Hilfe“ leisten.

Es gibt keine Verpflichtung, die Polizei zu alarmieren – insbesondere wenn bei dem Unfall nur kleinere Schäden an den Fahrzeugen und z.B. keine Schäden an Insassen auftraten. Unbedingt notwendig ist es jedoch, die Daten der Unfallbeteiligten, also Namen des jeweiligen Fahrers, Namen der Halter, die amtlichen Kennzeichen sowie die Daten der jeweiligen Kfz-Versicherung auszutauschen. Weiterhin ist es sehr ratsam, Fotos vom Unfallort sowie von den beschädigten Fahrzeugen zu machen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung für den Schaden des Geschädigten aufkommen. Dazu zählen z.B. Gutachterkosten, Reparaturkosten oder auch Schmerzensgeld. Man hat dann auch das Recht, einen Rechtsanwalt seiner Wahl einzuschalten, dessen Kosten ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.

Foto: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

Oftmals passiert ein Unfall jedoch auf Parkplätzen und der Fahrer des abgestellten, angefahrenen Fahrzeugs befindet sich nicht in der Nähe. Um hier nicht den Straftatbestand der sogenannten Fahrerflucht (§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) zu erfüllen, genügt es nicht, einen Zettel mit einer Entschuldigung sowie Name und Telefonnummer an die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges zu klemmen. Zunächst muss man eine „angemessene Zeit“ auf den Fahrer des in den Unfall verwickelten Fahrzeuges warten. Hier gilt eine halbe Stunde grundsätzlich als zumutbar. Wenn der Fahrer innerhalb dieser Zeit nicht auftaucht, muss man den Unfall umgehend der Polizei melden. Tut man dies nicht, drohen je nach Schadenshöhe eine Geldstrafe, mindestens zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Gib uns ein "Gefällt mir" auf Facebook und bleibe informiert

1,876FansGefällt mir

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Der Wochenblatt Neumarkt Newsletter informiert Sie einmal in der Woche über aktuelle Nachrichten aus der Stadt- und dem Landkreis Neumarkt. Verpassen Sie keine Sonderangebote, Geschäftseröffnungen und vieles mehr.

Aktuelle Nachrichten

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren