Gartenhäuser als „Zweitwohnsitz“ im Grünen
„Ist das noch ein Gartenhaus?“, dachte ich mir neulich beim Besuch eines Bekannten, der zu einem Nachmittag in seine heimischen Grünanlage geladen hatte – mit dem Hinweis, dass man sich bei schlechtem Wetter doch in eben jenes Haus flüchten könne. Dass er damit keinen Geräteschuppen meinte, der sich durch Rauswurf von Rasenmäher, Spaten & Co. zur Notunterkunft umfunktionieren lässt, war mir im Vorfeld klar – ich hatte jedoch nicht mit einem Gebäude gerechnet, welches vermutlich locker als Zweitwohnsitz anerkannt werden könnte. Die ansehnliche Laube mit der gefühlten Grundfläche eines Doppelreihenhauses bestach durch fließend-warmes Wasser, einen Fernseher mit Streamingfunktion und eine Außenküche – und zeigte sehr schön einen Trend, welcher nicht erst seit der Corona-Pandemie existiert, jedoch seit 2020 nochmal deutlich Rückenwind bekam: Das Gartenhaus wird von immer mehr Menschen als eine weitere Möglichkeit verstanden, eigene vier Wände nach dem persönlichen Geschmack einzurichten.
Der Zweck heiligt bzw. bestimmt dabei die Mittel: Solche Konstruktionen sind längst nicht mehr nur zur Aufbewahrung von Werkzeug oder als wettergeschützte Bleibe an wechselhaften Tagen gedacht – sprich: als Ort, wo man den Marmorkuchen zwar im Grünen, aber nicht im Regen verzehrt. Stattdessen erfüllen sie immer öfter Funktionen als „Männerhöhle“, „Lieblingscafé der Nachbarin“ oder „Homeoffice“. Die Hobbies der Hausherren und -damen bzw. des Nachwuchses finden auch hin und wieder Einzug – in Form von Spielesammlungen, Musikinstrumenten, Modellbauutensilien oder Fitnessgeräten.
Während Holz lange Zeit der meistgenutzte Rohstoff beim Bau von Gartenhäusern war, spielen inzwischen auch Stein, Lehm und Stroh eine größere Rolle. Jedes Material hat dabei besondere ästhetische und ökologische Eigenschaften und erfordert unterschiedliche Pflege, damit die vier Wände im Grünen möglichst lange der Witterung und den Einflüssen von Flora und Fauna standhalten. Wer beim Betreten seines Gartenhauses einen gefühlten Tapetenwechsel „Richtung Natur“ erleben möchte, sollte womöglich bewusst auf Baustoffe setzen, welche in seinem eigentlichen Eigenheim weniger stark dominieren. Dies sorgt für einen stärkeren Kontrast, wenn man an gartentauglichen Tagen das „zweite Wohnzimmer“ aufsucht.
Was sich im eigenen Garten wirklich realisieren lässt, hängt nicht nur von der Fantasie und vom Geldbeutel ab, sondern auch von geltenden Gesetzen. Die Bundesländer haben in diesem Bereich unterschiedliche Regelungen, so dürfen in Bayern Gartenhäuser als sogenannte Nebenbauten mit maximal 75 Kubikmetern „umbautem Raum“ genehmigungsfrei aufgestellt werden. Diese dürfen jedoch keine Feuerstätten, Aufenthaltsräume oder Toiletten enthalten. Kleingartenkolonien haben hier wiederum andere Regelungen. Und in vielen Kommunen sorgen zudem Bebauungspläne für Beschränkungen. Man sollte sich vor dem Baubeginn also genau erkundigen, was erlaubt ist und durch missgünstige Nachbarn nicht weggeklagt werden kann – besonders dann, wenn man in der heimischen Grünanlage etwas errichten möchte, was den Besucher insgeheim fragen lässt: „Ist das noch ein Gartenhaus?“