Wie Makler Eigentümer entlasten können
Wer seine Immobilie verkaufen möchte, hat eine Vielzahl von Aufgaben vor sich, die nicht nur zeitaufwändig, sondern durchaus auch nervenaufreibend und emotional sein können – nicht selten sind damit prägende Lebenssituationen verbunden, von der Geburt des Nachwuchses über eine Trennung bis hin zu einem Erbfall. Gerade in der letzten Situation kann es zudem sein, dass sich die Immobilie, welche veräußert werden soll, nicht in direkter Nähe der Erben befindet und die Verkäufer für Besichtigungen & Co. ständig „pendeln“ müssten. Makler stellen nicht nur in diesem Bereich eine Entlastung dar.
Für den Eigentümer kann ein Makler im Optimalfall eine „rechte Hand“ sein, welche zahlreiche Organisationsaufgaben übernimmt, den kompletten Verkaufsprozess begleitet und sicherstellt, dass die passenden Käufer und die bestmöglichen Konditionen erreicht werden. Gerade die Präsentation eines Objektes in einem Exposé – sei es in gedruckter oder digitaler Form – kann viel Aufwand bedeuten. Die Experten übernehmen dabei z.B. das Erstellen von ansprechenden Hochglanz-Fotos oder Videos und bereiten diese mit den wichtigsten Daten für Kaufinteressenten auf.
„Immobilienmakler“ ist in Deutschland jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung, deshalb sollten Verkäufer bei der Auswahl auf diverse Kriterien achten: Bei jedem Gebäude bzw. Areal hat z.B. die Ortslage Einfluss auf den Preis, der Makler sollte sich deshalb vor Ort gut auskennen und auf die jeweilige Region spezialisiert sein. Ist die Maklerfirma selbst im Umkreis des Verkaufsobjektes angesiedelt, lassen sich z.B. auch kurzfristige Besichtigungswünsche von potentiellen Käufern besser realisieren.
Neues Gesetz zu Provisionen
Die Arbeit, welche ein Makler dem Verkäufer abnimmt, wird üblicherweise mit einer Provision vergütet. Im Juni 2020 wurde das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verabschiedet. Es besagt, dass beide Parteien zu gleichen Teilen die Maklerprovision übernehmen sollen, wenn beide den Makler beauftragen.
Dies untermauert das Leitbild des Immobilienmaklers, welcher als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer agiert. Das Gesetz tritt am 23. Dezember in Kraft.

Kundennähe trotz Mindestabstand
nm-immobilien setzt auf sicheren Service
„Wir sind immer darauf bedacht, ein hohes Maß an Professionalität an den Tag zu legen“, betont Birgit Kastner von nm-immobilien – das betrifft auch den Umgang mit der aktuellen Corona-Situation. Zur Sicherheit aller Kunden und Mitarbeiter können die Geschäftsräume momentan nur nach Terminvereinbarung über info@nm-immobilien.de oder 0151/55884660 besucht werden. Kundentermine vor Ort finden nach Absprache weiterhin statt, werden jedoch im Interesse aller auf eine Mindestpersonenanzahl reduziert. Anstatt des üblichen Händeschüttelns steht das regelmäßige Händewaschen im Fokus, wie bereits schon in den letzten Monaten. Zudem halten alle Mitarbeiter ihre sozialen Kontakte in der Freizeit so gering wie möglich. Und obwohl Abstand aktuell wieder wichtig ist, „Kundennähe“ beweist nm-immobilien dennoch – u.a. durch die gewohnt hohe Beratungsqualität.