Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sollen entlastet werden
„Private Investitionen in grünen Strom sind ein wichtiger Beitrag für die Energiewende im Freistaat – das müssen wir unterstützen, nicht erschweren. Wir haben uns im Bund erfolgreich eingesetzt, dass hier unnötige Bürokratie entfällt“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Künftig wird eine einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt, dass die Anlagen keine Gewinne erzielen sollen, ausreichen. „Dank unseres Einsatzes entfallen ab sofort aufwendige Dokumentations- und Erklärungspflichten bei der Einkommenssteuer. Das ist bürgernahes und nachhaltiges Steuerrecht“, so Füracker weiter.
Von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken am Eigenheim wird in der Regel die nicht selbst benötigte Energie ins Stromnetz eingespeist. Damit verbundene Einnahmen sind bisher immer in der Einkommensteuererklärung anzugeben und aufwendig zu dokumentieren – und das obwohl in der Regel insgesamt kein Gewinn erzielt wird. Diese Bürokratie kann jetzt entfallen. So werden gerade die Betreiber kleinerer Anlagen entlastet und ihr wertvoller klimafreundlicher Einsatz weiter unterstützt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt zeitnah auf seiner Internetseite einen Vordruck als Hilfestellung zur Verfügung. Damit können die Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach bestätigen, dass sie ihre Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Dies gilt dann auch für die Folgejahre und bewirkt, dass die Einkünfte nicht mehr gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen. Die Regelung greift für alle Photovoltaikanlagen bis 10 kW und Blockheizkraftwerke bis zu einer Leistung von 2,5 kW bei selbst genutzten Wohnimmobilien, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.