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Dienstag, 23 Juli 2024
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Steigende Leistungen für 2024

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Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige, Pflegende und Pflegestudierende

Im Geldbeutel haben viele Arbeitnehmer die neue Pflegereform schon im vergangenen Juli gespürt, als die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben wurden. Ab 2024 zeigt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) jetzt aber auch seine positiven Seiten: Einige Leistungen für Pflegebedürftige wurden zum ersten Januar deutlich erhöht. Erstmals seit 2017 gibt es zum Beispiel 5 Prozent mehr Pflegegeld, die am häufigsten genutzte Leistung der Pflegeversicherung. Sie beträgt nun 332 Euro für Pflegegrad 2, 573 Euro für Pflegegrad 3, 765 Euro für Pflegegrad 4 und 947 Euro für Pflegegrad 5.

Mehr Geld für Heim und Pflegedienst

Ebenfalls um fünf Prozent gestiegen ist die Pflegesachleistung – also die Summe, die man monatlich für einen Pflegedienst ausgeben kann. Hier gibt es jetzt 761 Euro bei Pflegegrad 2, 1.432 Euro bei Pflegegrad 3, 1.778 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.200 Euro bei Pflegegrad 5. Doch nicht nur Menschen, die zu Hause versorgt werden, erhalten mehr Leistungen, sondern auch Bewohner von Pflegeheimen. Für sie wurde der Leistungszuschlag zum sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil angehoben. Im ersten Jahr schießt die Pflegekasse jetzt 15 Prozent zu den selbst zu tragenden Pflegekosten dazu, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Die genannten Erhöhungen erfolgen automatisch, bei anderen Leistungen kann es aber Beratungsbedarf geben. So kann z.B. das Pflegeunterstützungsgeld jetzt jährlich beantragt werden und auch für schwerpflegebedürftige Kinder gibt es Verbesserungen. Im Jahr 2025 sind weitere Leistungserhöhungen geplant.

Reformiertes Pflegestudium

Seit Januar 2024 wird den Pflegestudierenden in Deutschland eine Vergütung gewährt, welche pro Monat zwischen 1200 und 1500 Euro liegt. Dafür wurde vergangenes Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere die Attraktivität von Pflegestudiengängen erhöhen soll. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aus dem Frühling 2023 blieb jeder zweite Studienplatz in diesem Bereich unbesetzt. „Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen“, betont Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Die nun eingeführte Vergütung soll für die gesamte Dauer des Studiums ausgezahlt werden. Die Studierenden erhalten einen Ausbildungsvertrag bei einem Träger im Gesundheitsbereich und absolvieren die meisten Praxisteile dort. „Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet“, erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

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