8 C
Neumarkt
Donnerstag, 30 März 2023
Start-Anzeige-Finanzen & VersicherungTipps für den Erbfall in der realen und digitalen Welt

Tipps für den Erbfall in der realen und digitalen Welt

Anzeige

Der Sohn bekommt das Auto, die Tochter den Twitter-Account

„… dann enterbe ich Dich.“ In so manchem Haushalt mag dieser Satz schon gefallen sein – manchmal mehr, manchmal weniger ernst gemeint. Der Vorgang des Enterbens ist jedoch einfacher gesagt als getan – selbst wenn ein Erbe im Testament bewusst nicht bedacht wird, kann er oft dagegen vorgehen: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht nahen Angehörigen der sogenannte Pflichtteil am Erbe zu, auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Eltern können einen Anspruch darauf haben. Während der Erbe aber durch das Nachlassgericht automatisch seinen Teil erhält, müssen enterbte Personen selbst aktiv werden und ihr Erbe einfordern. Oft handeln die Betroffenen nicht rechtzeitig und ihr Anspruch verjährt. Deshalb sollte rechtliche Beratung zeitnah nach dem Erbfall in Anspruch genommen werden, um zu überprüfen, ob „der letzte Wille“ nicht juristisch noch beeinflusst werden kann.

Wenn ein Mensch verstirbt und kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlässt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Im deutschen Erbrecht wird zwischen dem Verwandten- und dem Ehegattenerbrecht unterschieden. Bei ersterem werden die Familienmitglieder in sogenannte Ordnungen eingeteilt: Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen, zur zweiten Ordnung zählen z.B. Eltern und Geschwister. Erben einer vorhergehenden Ordnung schließen die Erben einer nachfolgenden Ordnung aus. Lebt zum Zeitpunkt des Todes z.B. ein Kind des Verstorbenen, erbt dieses den gesamten Nachlass. Das Erbrecht des Ehegatten spielt ebenfalls eine Rolle und ist abhängig von den zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Verwandten des Erblassers sowie vom Güterstand, in dem die Eheleute beim Erbfall leben. Geschiedenen Partnern steht übrigens kein Erbrecht mehr zu.

Nicht zu vernachlässigen ist das sogenannte „digitale Erbe“ – in der modernen Gesellschaft hinterlässt so gut wie jeder Mensch diesbezüglich „Spuren“: Man meldet sich in sozialen Netzwerken an, kauft Speicherkapazitäten auf Servern, lädt Videos auf Onlineplattformen hoch, usw.. Hier sollte man eine Person seines Vertrauens benennen und bei ihr die entsprechenden Online-Profile nebst Passwörtern hinterlegen. Ebenso sollte man festlegen, was mit Online-Daten und Daten auf Speichermedien im Fall des Ablebens passieren soll. Wer Internet-Dienste nutzt, sollte zudem klären, welche Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen.

Gib uns ein "Gefällt mir" auf Facebook und bleibe informiert

1,876FansGefällt mir

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Der Wochenblatt Neumarkt Newsletter informiert Sie einmal in der Woche über aktuelle Nachrichten aus der Stadt- und dem Landkreis Neumarkt. Verpassen Sie keine Sonderangebote, Geschäftseröffnungen und vieles mehr.

Aktuelle Nachrichten

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren