Tipps für das Aufsetzen des „letzten Willens“
Sofern in einem Erbfall kein Testament vorhanden ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht als Erben prinzipiell nur Blutsverwandte vor – in der Regel vor allem die Kinder. Daneben ist auch der Ehepartner erbberechtigt, es sei denn, die Ehe ist zum Todeszeitpunkt bereits geschieden. Werden zum Beispiel Immobilien ohne Testament nach der gesetzlichen Erbfolge an Kinder und den Ehepartner vererbt, sind diese zusammen Eigentümer der Objekte. Das kann in diversen Fällen zu Streit führen, wenn z.B. die Erben die Immobilien später unter sich aufteilen wollen oder sich nicht über deren Nutzung einigen können. Wer solche und andere Querelen vermeiden möchte, sollte möglichst frühzeitig festlegen, was mit dem Erbe nach dem eigenen Tod geschehen soll.
Möchte man nicht, dass allein die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte man seinen letzten Willen schriftlich niederlegen. Ein Testament kann man sowohl handschriftlich als auch vor einem Notar errichten. Beide Testamentsformen sind gültig und gleichwertig. Ein mit dem Computer geschriebenes und lediglich unterzeichnetes Testament ist jedoch unwirksam. Ganz wichtig ist die Unterschrift, da ein Testament ohne diese ungültig ist. Auch dürfen Ort und Datum nicht fehlen. Ratsam ist es zudem, als Überschrift „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ zu verwenden, damit das Dokument nicht mit einem Entwurf verwechselt wird. Gibt es mehrere gültige Testamente mit unterschiedlichen Inhalten, so gilt immer das zeitlich zuletzt Verfasste.
Werden Kinder, Ehegatten oder Eltern, welche nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden, in einem Testament nicht berücksichtigt, so steht diesen ein Pflichtteilsanspruch gegen die im Testament bestimmten Erben zu. Der Pflichtteilsanspruch ist in der Regel – entgegen der weit verbreiteten Meinung – nicht komplett ausschließbar.
Damit das Testament im Todesfall auch auffindbar ist, sollte es beim Nachlassgericht hinterlegt werden – dabei handelt es sich um das zuständige Amtsgericht am Wohnort. Im Internet findet man Mustervorlagen für Testamente. Es ist trotzdem ratsam, einen Rechtsanwalt oder Notar zu Rate zu ziehen, insbesondere wenn erwähnenswertes Vermögen vorhanden ist.
In der heutigen Zeit ist es außerdem wichtig, seinen sogenannten „digitalen Nachlass“ zu regeln. Einer Person seines Vertrauens sollte man ein Verzeichnis mit sämtlichen Passwörtern für Facebook, Instagram und andere Internetaccounts hinterlassen, auf welches im Todesfall zugegriffen werden kann.