Deutsches Erbrecht verhindert viele Filmklischees
Situationen wie diese finden sich als Szenen in diversen Hollywoodstreifen: Die gesamte Sippschaft hat sich zur Testamentseröffnung des verblichenen Familienoberhauptes versammelt und bekommt mitgeteilt, dass kein Mensch, sondern z.B. die Hauskatze das gesamte Vermögen erbt. Während dies in Filmen meist zu amüsanten Verwicklungen führt, sind solche Szenen in Deutschland nicht möglich – der Gesetzgeber hat Tiere als Erben ausgeschlossen. Zudem sind die nahen Verwandten prinzipiell davor geschützt, komplett leer auszugehen: Diverse Angehörige wie Ehegatten oder Kinder haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Pflichtteil – diesen können sie geltend machen, wenn der Verstorbene sie in seinem Testament in keiner Weise bedacht hat. Wer in seiner letztwilligen Verfügung Angehörige komplett enterben möchte, damit diese auch nicht den ihnen zustehenden Pflichtteil erhalten, muss dafür „gute“ Gründe vorweisen können, z.B. einen erfolgten Angriff auf das eigene Leben.
Ein weiteres Filmklischee ist die Szene, in der die Verwandtschaft aus dem Testament erfährt, wer welche Vermögenswerte erhält – und jeder ist auf den Lieblingsneffen neidisch, der das millionenteure Ölbild bekommt. Natürlich ist die Verteilung von einzelnen Kunstwerken, Immobilienobjekten, Aktiendepots & Co. per Testament prinzipiell möglich, allerdings steckt dabei der Teufel im Detail: Wer nur aufschlüsselt, dass z.B. die Tochter den Sportwagen und der Sohn das Eigenheim erhält, übersieht dabei unter Umständen prinzipielle Elemente, was im Nachhinein für Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten sorgen kann. Wichtig ist dem Gesetzgeber vor allem, dass aus Testamenten klar hervorgeht, wer Rechtsnachfolger des Verstorbenen wird. Selbst aus letztwilligen Verfügungen, welche präzise alle Vermögenswerte an die Verwandtschaft verteilen, lässt sich dies nicht immer einwandfrei herauslesen. Wenn dann der Testamentsverfasser auch noch mehrmals zwischen „Ich vererbe…“ und „Ich vermache…“ hin- und herwechselt, kann die Frage auftauchen, ob dem Verstorbenen klar war, dass Vererben mit Pflichten und Rechten verbunden ist, ein Vermächtnis jedoch nur mit Ansprüchen seitens des Vermächtnisnehmers. Wer bestimmte Vermögenswerte an Hinterbliebene verteilen möchte, muss zudem im Auge haben, ob dadurch Einzelne bevorteilt werden, dies gegenüber anderen ausgeglichen werden sollte und etwaige Pflichtteilansprüche erfüllt werden. Gerade in solchen Fällen empfiehlt sich professionelle Unterstützung – damit am Ende nicht doch die bekannte Filmszene Realität wird, in der ein eigenhändig aufgesetztes Testament „für die Katz“ ist… Bereich. Mit Erstaunen höre ich hin und wieder Sätze à la “Mein PC ist kaputt, jetzt muss ich meine Magisterarbeit von vorn anfangen” oder “Mein Smartphone wurde gestohlen, jetzt sind die Fotos futsch” – und zwar von Älteren und Jüngeren! Dabei ist es weder teuer noch aufwändig, Daten in regelmäßigen Abständen auf Festplatten, Speichersticks & Co. zu kopieren. Zudem gibt es eine Vielzahl von Cloud-Lösungen, bei denen Dateien im Internet “gelagert” werden können. Dort gingen sie auch dann nicht verloren, wenn z.B. das Eigenheim mit den dort gelagerten Sicherheitskopien abbrennen würde. Je vertraulicher die Daten sind, desto ausgeklügelter sollte jedoch die verwendete Cloud vor unberechtigten Zugriffen geschützt sein.
Ein alter Spruch besagt: Die Kopie ist nie so gut wie das Original. Ich behaupte dagegen: Selbst die Kopie einer Kopie ist immer noch besser als das verlorengegangene Original! Sie spart im Notfall nämlich jede Menge Arbeit, Geld und Zeit. Bei mir lagern übrigens Kopien-der-Kopien-der-Kopien auf SD-Karten im Tresor eines vertrauenswürdigen Familienmitgliedes. Und wenn ich in halbjährlichen Intervallen diese letzte “Daten-Bastion” aktualisiere, genieße ich das richtig – denn anders als in meiner Camcorder-Phase in den 1990ern läuft das Erstellen von Kopien in Sekundenschnelle. Ohne grauenvollen Qualitätsverlust und ohne die Gefahr, dass sich das Original dabei in Bandsalat verwandelt.