Trotz der Corona-bedingten Einschränkungen, Ärgernisse und eventuellen Umsatzeinbrüche, welche die letzten Monaten brachten, wird in einigen Unternehmen schon jetzt zumindest per Flurfunk die Frage gestellt: „Gibt es dieses Jahr eine Firmenweihnachtsfeier und wenn ja, wo?” Das ist verständlich, schließlich tauchte auch in den Jahren „vor Corona” das Thema spätestens dann auf, wenn die Tage kürzer wurden und man sich emotional auf die kühlere Jahreszeit einstellte.
Momentan bleibt Unternehmen bei der Planung von Betriebsweihnachtsfeiern nur eines übrig: Auf Sicht fahren – die aktuell geltenden Vorgaben zu Gästezahlen, Hygieneregeln & Co. können sich schließlich im Lauf der nächsten Wochen immer wieder ändern. Dennoch dürften Firmen gut beraten sein, wenn sie bei der Suche nach geeigneten Örtlichkeiten eine Faustregel im Sinn haben: „Platz” ist eine gute Sache − je mehr eine Location an Möglichkeiten bietet, Abstände zwischen Menschen zu schaffen, desto besser.
Ob und inwiefern die Distanzen gerade zu vorgerückter Stunde eingehalten werden, steht auf einem anderen Blatt – dass nach Alkoholgenuss nicht nur mit dem Tischtuch auf Tuchfühlung gegangen wurde, soll auf Weihnachtsfeiern schon vorgekommen sein. Dies wird auch als Argument von jenen benutzt, welche zur Winterzeit höhere Infektionszahlen befürchten. „Viele Hotels und Restaurants möchten zusätzliche Angebote im Freien schaffen, um mehr Spielraum zu haben”, erklärt Frank-Ulrich John von der Landesgeschäftsstelle des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA auf Nachfrage des Neumarkter Wochenblattes – zu den angedachten Attraktionen gehörten dabei u.a. Feuerstellen oder Weihnachtsmarkt-ähnliche Buden vor den Restaurants.
In einigen juristischen Detailfragen merkt man, dass die besondere Situation einer Pandemie von den Gesetzgebern nicht wirklich bedacht wurde: Wenn eine Firma früher kurz vor einer geplanten Feier beim Wirt absagte, griffen vertragliche Vereinbarungen für den Stornierungsfall. „Wenn aber steigende Corona-Zahlen die Veranstaltung in einer Stadt nicht mehr erlauben, wird die Durchführung der Feier illegal”, erklärt DEHOGA-Rechtsexpertin Rita Mautz. Keiner der beiden Vertragspartner – weder Firma noch Gastwirt – wären dann noch verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Wer in diesem „Unmöglichkeits-Fall” jedoch für bereits gekaufte Waren des Gastronomen aufkommt, ist gesetzlich noch nicht geregelt.
Da drauß´ vom Walde kommen wir her
Die „risikoarme” Weihnachtsfeier – sei es im Vereins-, Firmen- oder im größeren privaten Rahmen – braucht 2020 auf jeden Fall präzise Planung, Vernunft seitens der Besucher und durchaus auch kreative Konzepte: Um Staus am kalten Buffet zu vermeiden, empfehlen einige Branchenverbände ihren Unternehmen „Flying Buffets”, bei welchen die Gäste an Tischen bedient werden. Und da bei Gruppen in geschlossenen Räumen die Luftqualität nicht unbedingt zunimmt, ist Lüften ein wichtiger Teil des Veranstaltungsprogramms. So manche Firma spielt schon mit der Idee, eine Fackelwanderung zu veranstalten, während im Saal die Fenster aufgerissen werden. Abhängig von den Temperaturen im Dezember empfiehlt sich für diese Unternehmung aber warme Kleidung − damit nicht ausgerechnet die Aktion, welche Corona-Infektionen vermeiden sollte, am Ende für ein paar simple aber nervige Erkältungen im Personalstamm sorgt…