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Montag, 28 April 2025
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Der letzte Weg wird „persönlicher”

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Die Entwicklung zu mehr Feuerbestattungen und individuellen Abschiedsformen

djd/ub

„Abschied und Trauer sind keine Tabuthemen mehr, das Ende wird wieder Teil unseres Lebens, immer häufiger beschäftigen sich alte und junge Menschen auch öffentlich mit Themen wie Sterben und Tod” – so heißt es im Editorial des „Sterbereports 2022”, der sich unter anderem ausführlich mit den Veränderungen im deutschen Bestattungswesen befasst. Besonders markant ist der Trend weg vom Sarg und hin zur Urne.

1960 entschieden sich noch gut 90 Prozent der Deutschen für eine Erdbestattung, nur zehn Prozent wählten die Feuerbestattung. 2020 lag das Verhältnis bei 24 zu 76 Prozent zugunsten der Feuerbestattung. Mit der Tendenz zur Urnenbestattung verbunden ist die wachsende Nachfrage nach alternativen und individuellen Formen wie z.B. Bestattungen im Friedwald, auf See oder Erinnerungsdiamanten – bei letzterem wird Asche des Verstorbenen zu einem Rohdiamanten gepresst. Wichtig: In Deutschland sind nur wenige alternative Bestattungsformen erlaubt, gegebenenfalls müssen Verstorbene ins Ausland überführt werden, wenn eine nur dort zugelassene Form gewünscht ist.

Es gibt Menschen, die bereits zu Lebzeiten eine sehr genaue Vorstellung haben, wie ihre Bestattung aussehen soll – teilweise auch mit detaillierten Wünschen zu Blumenschmuck, Musik & Co. Prinzipiell ist es eine Erleichterung, wenn sie mit ihren Angehörigen rechtzeitig besprechen, wie die Zeremonie und weitere Prozesse ablaufen sollen – das verhindert, dass sich Erben darüber in der Trauerphase Gedanken machen müssen. Die finanzielle Seite sollte niemals außer Acht gelassen werden – auch eine Bestattung ohne „ausgefallene” Wünsche bringt schnell Kosten von mehreren tausend Euro mit sich.

Auf zwei prinzipielle Arten kann man zu Lebzeiten für die eigene Bestattung vorsorgen: Bei einem Treuhandvertrag zahlt man (z.B. ausgehend vom Kostenvoranschlag eines Bestatters) einmalig Geld ein. Das Vermögen wird angelegt und im Todesfall an den Bestatter zur Durchführung der Bestattung nach vorher festgelegten Bedingungen ausgezahlt. Eine Alternative ist die Sterbegeldversicherung, hier werden z.B. monatlich kleine Beträge eingezahlt und im Todesfall dann zur Begleichung der Bestattungskosten verwendet.

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