Rechtsanwältin Alexandra Loichinger
Diese Frage stellt sich wahrscheinlich der/die ein oder andere Mieter*in. Sobald die Tage länger und sommerlicher werden, steigt auch die Lust zu grillen.
Doch ist es überhaupt erlaubt, in einem Mehrfamilienhaus auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen? Grundsätzlich gilt: Das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist Mieter*innen grundsätzlich gestattet. Allerdings sollten Mieter*innen zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Dort könnte ein Grillverbot vereinbart worden sein. Außerdem muss die Hausordnung beachtet werden. Wer gegen die Vereinbarungen verstößt, riskiert eine Abmahnung und in letzter Konsequenz sogar die Kündigung.
Grillen ist im Sommer zwar als sozialadäquates Verhalten anerkannt, doch bedeutet dies nicht, dass der Nachbar jede Beeinträchtigung hinnehmen muss. Ein friedlicher und rücksichtsvoller Umgang sollte selbstverständlich sein.
Mieter*innen sollten versuchen, die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten, die Ruhezeiten zu beachten und eine überdurchschnittliche Lärmbelästigung zu vermeiden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass das Mietobjekt nicht beschädigt wird (Brandgefahr).
Eine gesetzliche Regelung, die besagt, wie oft gegrillt werden darf, gibt es nicht. Somit ist es ratsam, die konkreten Regelungen bei dem/der Vermieter*in oder der Hausverwaltung zu erfragen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Außerdem kann ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn weiterhelfen, sodass jeder seine Sommerabende genießen kann.
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