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Montag, 20 Januar 2025
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CO2-Prämien  sichern, Leasingvorteile nutzen

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Wie Elektrofahrzeugnutzer profitieren können

Es ist ein “Nebenverdienst”, den quasi alle Halter von Elektrofahrzeugen einstreichen können, nur etwa die Hälfte nutzt jedoch diese Möglichkeit. Hintergrund: Mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) hat der Gesetzgeber ein Rechtsmittel geschaffen, mit dem z.B. Mineralölkonzerne zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen verpflichtet werden.  Wenn eine festgelegte Quote überschritten wird, müssen die jeweiligen Unternehmen Zertifikate kaufen, welche ihnen die Rechte für “höhere” Emissionen einräumen. Gleichzeitig kann jedoch jeder, der die CO2-Quote unterschreitet, seine “Ausstoßrechte” an jene verkaufen, die sie benötigen. Dies trifft auch auf Nutzer von Elektrofahrzeugen zu, Hybridmodelle sind dabei jedoch ausgeschlossen.

Noch bis Ende Februar können über spezielle Anbieter, welche sich auf den Zertifikathandel spezialisiert haben, diese Prämien für das vergangene Jahr beantragt werden – für 2022 liegen sie bei rund 325 Euro pro Elektro-PKW (abhängig vom jeweiligen Anbieter), 2023 werden sie auf ca. 250 Euro fallen. Die Werte werden jährlich neu berechnet. Dabei spielen die gefahrenen Distanzen der einzelnen Elektroautobesitzer jedoch keine Rolle, es wird für alle Fahrzeuge ein pauschaler CO2-Einsparwert angesetzt.

Inzwischen gibt es deutschlandweit rund 60 Anbieter, über welche auch Privatnutzer ihre “eingesparten” Treibhausgasemissionen zu Geld machen können. Diese unterscheiden sich jedoch laut Stiftung Warentest stark z.B. von der Auszahlungsgeschwindigkeit und der Seriosität ihrer Datenschutzstrukturen. Die THG-Prämie können übrigens auch Flottenbetreiber oder Nutzer von geleasten Elektrofahrzeugen beanspruchen, sofern sie als Halter im Fahrzeugschein stehen. Bei geleasten Modellen oder Vorführwagen ist zudem zu klären, ob das jeweilige Autohaus z.B. schon die Quote selbst beantragt hat.

Leasen oder Kaufen?

Zum Jahresbeginn 2023 hat die Bundesregierung die Förderung von Elektrofahrzeugen (“Umweltbonus”) heruntergefahren. Hybridmodelle werden nun gar nicht mehr bezuschusst, reine “Stromer” bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro erhalten 4.500 Euro Förderung. Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, hat also eine am Konto spürbare “einmalige Anschaffung” vor sich. Als Alternative gibt es diverse Leasingmodelle, bei welchem die monatlichen Leasingraten günstiger ausfallen können als die Raten eines etwaigen Kredits, der für den Fahrzeugkauf aufgenommen werden muss. Weitere mögliche Vorteile: Wie andere Fahrzeuge unterliegen Elektrofahrzeuge einem Wertverlust, u.a. auch durch die mit der Zeit sinkende Batterieleistung. Darüber müssen sich Leasingnehmer weniger Gedanken machen als Käufer. Gerade wer bislang noch keine Erfahrungen mit Elektromobilität hat, kann diese mit Leasingfahrzeugen sammeln, ohne sich auf unbestimmte Zeit zu binden.

Geleaste Fahrzeuge gehören jedoch weiterhin dem Leasinggeber, der Nutzer ist quasi “Mieter” und hat meist auch Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen, bei Reparaturen erlauben zudem viele Leasingverträge keine freie Werkstattwahl, sondern nur die Nutzung von Vertragswerkstätten. Auch eine Kilometerbegrenzung gehört bei vielen Anbietern zu den Konditionen: Wer mehr fährt als vertraglich vereinbart, muss am Ende der Laufzeit nachzahlen – und das nicht immer zu den günstigsten Konditionen.

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