Dachgeschosse sinnvoll ausbauen
Unter deutschen Dächern gibt es einiges an Potential – natürlich werden die Räumlichkeiten oft zum Abstellen von altem Mobiliar, Spielzeug & Co genutzt, vergleichsweise selten jedoch als Wohnraum. Dabei sind viele Dachgeschosse von Schnitt, Höhe und Statik durchaus dafür geeignet, z.B. einen Hobbyraum oder ein Spiel-, Gäste- oder Schlafzimmer einzurichten. Sind die Räumlichkeiten durch einen getrennten Zugang erreichbar und bietetn genügend Volumen, wäre sogar die Realisierung einer eigenständigen Wohneinheit möglich, mit der z.B. Mieteinnahmen erzielt werden können.
Prinzipiell gilt: Die Bundesländer hatten bislang unterschiedliche Vorschriften, inwiefern ein Dachausbau genehmigungspflichtig ist oder nicht. Nicht zuletzt aufgrund der Knappheit von Wohnraum wird aktuell jedoch an vielen Stellen versucht, Hürden zu verringern oder abzuschaffen. Bereits 2021 wurde bei einer Nivellierung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, dass für den Ausbau von Dachgeschossen künftig keine Genehmigung durch die Baubehörde mehr notwendig ist. Lediglich die Gemeinde selbst kann Einspruch gegen das Projekt einlegen. Gerade wenn durch den Ausbau von außen sichtbare Änderungen am Gebäude entstehen, sollte aber die Konformität mit allen bestehenden Gesetzen geprüft werden.
Es gibt immer noch zahlreiche andere rechtliche Bestimmungen und andere Parameter, welche den Ausbau eines Dachgeschosses tangieren können – dazu gehören z.B. der Denkmalschutz oder die Notwendigkeit zusätzlicher Rettungswege. Bauherren und Planer sollten zudem auf dem Schirm haben, dass zu Wohnzwecken genutzte Dachflächen gewisse Dämmstandards voraussetzen und dass sich bei einem derart ausgebauten Dachgeschoss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes meist nur durch Dämmung des Daches (anstelle der obersten Geschossdecke) erfüllen lassen.
Angesichts der Tatsache, dass in den vergangenen Monaten viele Wohn(neu)bauprojekte durch Investoren abgesagt wurden, versucht die Bundesregierung, durch Lockerung von Vorschriften u.a. auch den Dachausbau attraktiver zu machen. So wurde vergangenen Herbst im Rahmen des „Bau-Turbo-Pakts” unter anderem die Pflicht abgeschafft, bei derartiger Aufstockung von Wohnraum zusätzliche PKW-Stellplätze nachweisen zu müssen.