Sichere Fahrt trotz Schmuddelwetter
Die Geister scheiden sich daran, ob man in der kalten Jahreszeit das Auto möglichst oft oder lieber gar nicht waschen sollte, um den Lack zu schonen. Der ADAC rät, in den Wintermonaten auf das „persönliche Sauberkeitsgefühl“ zu hören und dementsprechend oft die Waschanlage aufzusuchen. Die Angst, dass Streusalzreste den Lack angreifen können, sei nur bei vorgeschädigten Lackschichten zutreffend. Sofern keine Kratzer und Abplatzungen vorlägen, sollte der Wagen den typischen „Winterschmutz“ gut wegstecken. Selbiges trifft laut ADAC auch auf den Fahrzeugunterbau zu, wo bei modernen Fahrzeugen z.B. Hohlräume herstellerseitig versiegelt werden. Bei extremen Minustemperaturen unter –10 Grad sollte man jedoch die Autowäsche verschieben, da Lacke, Kunststoff- oder Gummiteile am Fahrzeug empfindlich reagieren können, wenn sie innerhalb kurzer Zeit der „Kälte draußen“ und der Wärme in der Waschanlage ausgesetzt werden.
Eine klare Sicht durch die Scheiben und Spiegel, „freie Bahn” für das Scheinwerferlicht sowie eine gute Erkennbarkeit des Wagens und der Kennzeichen müssen natürlich zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Gerade in der kalten bzw. dunklen Jahreszeit kommt es auf einen besonders klaren Durchblick am Steuer an. Scheibenwischer, die mit jeder Bewegung Schlieren auf der Windschutzscheibe hinterlassen, können für den Fahrzeugführer schnell anstrengend werden. In den kommenden Wochen sollte deswegen ein kritischer Blick auf den Zustand der Wischblätter geworfen werden – zum Beispiel im Rahmen eines professionellen Fahrzeugchecks, welchen zahlreiche Werkstätten als Service anbieten.
Prinzipiell gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Kraftfahrzeuge benutzt werden, welche auch mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind. Diese unterscheiden sich von Sommermodellen unter anderem durch viele kleine „Lamellen“, welche im Reifenprofil eingearbeitet sind – sie sorgen für den nötigen „Grip“, da sich die Einschnitte mit Eis und Schnee verzahnen. Seit Januar 2018 gilt ein neuer Reifen nur dann als Winterreifen, wenn er das sogenannte Alpine-Symbol aufweist – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Wichtig: Wer den Wechsel auf Winterreifen nicht nur „spät“, sondern „zu spät“ durchführt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Autofahrern droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn sie mit Reifen unterwegs sind, welche nicht den winterlichen Straßenverhältnissen angepasst sind.