3 C
Neumarkt
Donnerstag, 30 November 2023
Start-Anzeige-Auto & MobilitätKleine Kollision, großes Nachspiel

Kleine Kollision, großes Nachspiel

Anzeige

Was ist zu tun bei einem Unfall?

So ärgerlich ein Unfall für die Beteiligten auch sein mag – nach einer Kollision sollte man dennoch ruhig bleiben und zunächst mit Warnweste die Unfallstelle sichern. Bei einem geringen Sachschaden ist es – sofern sich die Beteiligten vor Ort darüber einig sind – nicht unbedingt notwendig, die Polizei zu rufen. Allerdings kann dies gerade im Hinblick auf die spätere Klärung der Unfallschuld hilfreich sein. Unbedingt ist jedoch nötig, die Daten der Unfallbeteiligten, amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsdaten auszutauschen. Außerdem sollte man Fotos vom Unfallort sowie den beschädigten Fahrzeugen machen. Ist ein parkendes Fahrzeug involviert, dessen Halter nach einiger Zeit nicht vor Ort auftaucht, sollte die Polizei gerufen werden – dies verhindert auch spätere Vorwürfe der „Fahrerflucht“.

In der kalten Jahreszeit kommt oft die Frage auf, ob es eine Rolle spielt, inwiefern ein Unfallfahrzeug bereits mit Winterreifen ausgestattet war. Fakt ist, dass es in Deutschland keine generelle, jedoch eine situative Winterreifenpflicht gibt. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, muss man demnach mit Winterreifen fahren. Ebenso sollte man beachten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe der Reifen 1,6 Millimeter beträgt. Hat man mit Sommerreifen im Winter einen Unfall, können sich Probleme mit der gegnerischen Versicherung ergeben – auch wenn man selbst den Unfall nicht verschuldet hat.

Bei einem unverschuldeten Unfall kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich für den Schaden des Geschädigten auf, darunter fallen z.B. Abschleppkosten, Reparaturschäden oder Wertersatz, Gutachterkosten sowie Nutzungsausfall (Mietwagenkosten). Falls der Unfallgeschädigte verletzt wurde, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, unter Umständen ein Anspruch auf Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Da man das Recht hat, einen Anwalt aufzusuchen, erstattet die gegnerische Versicherung beim unverschuldeten Unfall auch die Rechtsanwaltskosten.

Gib uns ein "Gefällt mir" auf Facebook und bleibe informiert

1,876FansGefällt mir

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Der Wochenblatt Neumarkt Newsletter informiert Sie einmal in der Woche über aktuelle Nachrichten aus der Stadt- und dem Landkreis Neumarkt. Verpassen Sie keine Sonderangebote, Geschäftseröffnungen und vieles mehr.

Aktuelle Nachrichten

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren