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Freitag, 23 August 2024
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Prozess um S-Bahn-Unglück in Schäftlarn beginnt

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München (dpa/lby) – Zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn muss sich von Montag (09.15 Uhr) an ein Triebwagenführer vor dem Amtsgericht München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung auch vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor.

Der S-Bahn-Triebwagenführer hatte den Ermittlungen zufolge Signale missachtet. Sein Zug kollidierte mit einer entgegenkommenden S-Bahn. Ein 24 Jahre alter Mann starb, laut Anklagebehörde wurden 51 Menschen verletzt. Für den Prozess gegen 56-Jährigen sind zunächst insgesamt drei Verhandlungstage bis zum 7. März angesetzt.

Der Anklagebehörde zufolge hatte der Mann sich über Zwangsbremsungen hinweggesetzt und ein Haltesignal nicht beachtet. Er fuhr aus dem Bahnhof heraus und beschleunigte den Zug auf etwa 67 Stundenkilometer. Auf der eingleisigen Strecke kam eine verspätete S-Bahn aus München entgegen. Diese wurde ebenfalls zwangsweise abgebremst und blieb auf der Strecke stehen. Als der Triebwagenführer die stehende Bahn sah, leitete er noch eine Schnellbremsung ein. Dennoch kam es zum Zusammenstoß.

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