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Dienstag, 23 Juli 2024
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Ex-Polizistin bekennt sich im Fall Breonna Taylor schuldig

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Washington (dpa) – Mehr als zwei Jahre nach dem Tod der Afroamerikanerin Breonna Taylor hat eine frühere Polizistin in Louisville im US-Bundesstaat Kentucky sich vor einem Bundesgericht schuldig bekannt. Sie gab zu, an der Fälschung eines Dokuments beteiligt gewesen zu sein, auf dessen Basis der Durchsuchungsbefehl für Taylors Wohnung erwirkt worden war. Das teilte das US-Justizministerium mit. Auch gestand sie, Ermittler bezüglich des Durchsuchungsbefehls angelogen zu haben.

Breonna Taylor war im März 2020 in ihrer Wohnung von der Polizei erschossen worden. Der Name der 26-jährigen schwarzen Rettungsassistentin wurde ähnlich wie der von George Floyd zu einem Symbol der Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt.

Früheren Ermittlungen zufolge drangen mit einem Durchsuchungsbefehl ausgestattete Polizisten nachts in Taylors Wohnung ein, als sie auf ihr Klopfen keine Antwort erhielten. In der Wohnung soll Taylors Freund als Erster geschossen und einen der Beamten am Bein verletzt haben. Der Freund gab später an, dass er die Polizisten für Einbrecher gehalten habe. Die Beamten erwiderten das Feuer und trafen die unbewaffnete Breonna Taylor nach offiziellen Angaben mindestens fünf Mal.

US-Medienberichten zufolge suchten sie Taylors Ex-Freund, der nicht anwesend war. Die Ex-Polizistin gab zu, dass die Begründung für den Durchsuchungsbefehl falsch, irreführend und veraltet gewesen sei. Ihr drohen fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar.

Anfang des Monats war gegen vier frühere und derzeitige Polizisten Anklage auf Bundesebene erhoben worden. Drei Mitglieder der Ermittlungseinheit wurden beschuldigt, durch gefälschte Angaben für den Durchsuchungsbeschluss Taylors Bürgerrechte verletzt und letztlich ihren Tod herbeigeführt zu haben. Dem vierten Angeklagten wurden Bürgerrechtsverstöße vorgeworfen, «da er in seiner beruflichen Eigenschaft als Beamter vorsätzlich verfassungswidrig übermäßige Gewalt angewendet haben soll».

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