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Montag, 29 Mai 2023
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Der Winter kann kommen

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Der städtische Bauhof ist für die kalte Jahreszeit gerüstet

Auch in diesem Jahr hat der Bauhof der Stadt Neumarkt rechtzeitig die Weichen für den kommenden Winter gestellt. Wie jedes Jahr wurden günstige Preise gesichert und rechtzeitig 2.000 Tonnen Salz und 500 Tonnen Splitt beschafft. Die Einsatzkräfte stehen in den Startlöchern. Sie wurden für ihre Aufgaben bestens geschult und werden für freie Straßen und Gehwege sorgen. Auch die Räumfahrzeuge sind vorbereitet und warten auf den Startschuss.

Rund 130 Mitarbeiter und achtzehn Fahrzeuge stehen im Zweischichtbetrieb für den Winterdienst bereit. Im vergangenen Jahr wurde die Fahrzeugflotte durch einen Neuzugang ergänzt. Ein Vario-Pflug mit mitlenkender Hinterachse übernimmt den Dienst in engen und oftmals zugeparkten Straßen. Zahlreiche Handtrupps und Handbereitschaften sorgen insbesondere an neuralgischen Punkten wie etwa an Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen, vor Kindergärten und Schulen für freie Fahrt. 

Kosten

Insgesamt betreut die Stadt mit ihren Fahrzeugen und dem Personal ein Straßen- und Wegenetz von 350 Kilometern. Die Durchschnittskosten für den Winterdienst belasten den Haushalt jährlich mit rund 800.000 Euro, wobei es aber immer wieder kosten-intensive Ausreißer nach oben gegeben hat. Der Jahrhundertwinter 2010/2011 gilt bis dato als der teuerste in den Aufzeichnungen der Stadtverwaltung:

Er verursachte rund 1,3 Millionen Euro an Kosten, verschlang 2.400 Tonnen Salz, über 800 Tonnen Splitt und mehr als 21.700 Arbeitsstunden. Rund 12.500 Einsatzstunden leisten die Bauhofmitarbeiter dagegen in einem „normalen“ Winter. Beim Salzverbrauch liegt der Durchschnitt bei 1.560 Tonnen, beim Splitt sind es 288,5 Tonnen.

Räum- und Streupflicht

Der Winterdienst läuft anhand einer klar festgelegten Liste ab. Die Hauptverkehrsstraßen und die Sammelstraßen stehen an oberster Stelle. An die Autobesitzer geht der Appell, ihre Fahrzeuge so in den Straßen abzustellen, dass die Räumfahrzeuge passieren können und nicht behindert werden. Darüber hinaus werden Grundstücksbesitzer daran erinnert, ihrer Räum- und Streupflicht ebenfalls nachzukommen.

Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee befreiet werden. Falls Eisglätte Streuen erforderlich macht, ist Sand oder Splitt zu verwenden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.“

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