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Freitag, 29 März 2024
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Der geschenkte Gaul… wird umgetauscht

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Wenn Präsente zurück zum Händler gehen

Sowohl Christkind als auch Weihnachtsmann waren in den vergangenen Tagen so vielbeschäftigt, dass schon mal Fehler passieren konnten. Dass zum Beispiel ein Geschenk unter dem Baum lag, welches bereits zum Hausinventar gehört und nicht doppelt benötigt wird… oder ein Präsent, das eigentlich in einen anderen Haushalt geliefert werden sollte, wo es die Geschmäcker besser getroffen hätte.

Natürlich: Einem geschenkten Gaul schaut man eigentlich nicht ins Maul und allein die Handlung, etwas zu verschenken, ist per se löblich. Dennoch sollte es in den obengenannten Fällen nicht tabu sein, ein Geschenk umzutauschen – schließlich ist üblicherweise auch dem Schenkenden wichtig, dass der Beschenkte etwas mit dem Präsent anfangen kann. Dabei gibt es jedoch oft Verwechslungen bezüglich der zustehenden Rechte. Ein Geschenk umzutauschen, weil es nicht gefällt oder passt, ist rechtlich anders einzuordnen als das „Zurückbringen“ von Präsenten, welche objektiv mangelhaft sind.

Wenn Ware Mängel aufweist, haben die Käufer klare Rechte. Bei Neuanschaffungen können sie zwei Jahre lang Ansprüche geltend machen und die Mängelbeseitigung verlangen. Bei Geschenken kommt natürlich erschwerend hinzu, dass meist nicht der Beschenkte offiziell der Käufer ist, sondern der Schenkende – er hat die nötigen Daten und z.B. den „Kassenzettel“, der in vielen Fällen für die Abwicklung von Reklamationen nötig ist.

Ein Recht, Ware wegen Nichtgefallens oder falscher Größe umzutauschen, gibt es offiziell nicht. Hier ist man auf die Kulanz der jeweiligen Händler angewiesen. Wurde das Präsent im Internet gekauft oder telefonisch bestellt, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Widerrufen (und die Ware zurückschicken) ist auch möglich, wenn der Artikel nicht gefällt. Die Widerrufsfrist darf aber noch nicht abgelaufen sein.

Laut einer Statista-Umfrage unter 1400 Deutschen aus dem Jahr 2016 ist Umtauschen übrigens nicht die erste Wahl bei „ungeliebten“ Geschenken. Rund 25 Prozent der Befragten gaben an, solche Präsente weiterzuschenken, 22 Prozent lagern sie ein. Nur 16 Prozent wollten die Artikel umtauschen.

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