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Dienstag, 21 Januar 2025
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Bierpreis für Frühlings- und Volksfest wird angepasst

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„Deutlicher Anstieg von niedrigem Level“

Das Neumarkter Frühlingsfest findet heuer vom 17. bis 21. Mai 2023 statt. Die Preissteigerungen in vielen Bereichen bringen es laut den Verantwortlichen mit sich, dass der Bierpreis bei dieser Veranstaltung und dem im August folgenden JURA-Volksfest angehoben werden muss. Nach langen Verhandlungen zwischen der Stadt Neumarkt und dem Festwirt (unter Einbindung des Festausschusses) wird der Preis auf 9,70 Euro festgelegt. „Das ist immer noch ein sehr guter Preis im Vergleich zu anderen Volksfesten unserer Größenordnung“, betont Oberbürgermeister Thomas Thuman. „Der Anstieg ist deshalb deutlich, weil sich der Bierpreis im letzten Jahr aufgrund des Festwirtswechsels auf einem bayernweit äußerst niedrigen Level befunden hatte. Ich gehe davon aus, dass es heuer kaum mehr ein größeres Volksfest geben wird, bei dem die Maß unter 10 Euro kosten wird. Damit liegen wir auch weiterhin mit unseren vergleichsweise sehr günstigen Getränkepreisen am unteren Ende der Skala.“ Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Personalmangel im Gastronomiebereich und vor allem der Ukrainekrieg als unvorhersehbares Ereignis mit den Liefer- und Energieproblemen als Folgen haben zu einem massiven Kostenanstieg in zahlreichen Bereichen geführt, wie Festwirt Marco Härteis erläutert. Dass die Energiekosten explodiert sind und die Preise für Waren und Dienstleistungen solche Sprünge machen, sei in der Kalkulation bei der Bewerbung als Festwirt in keinster Weise absehbar gewesen. Der inzwischen geltende Mindestlohn, Erhöhungen bei den Einkaufspreisen für das Festbier und die übrigen Getränke, die heuer deutlich erhöhten Anforderungen und Ausgaben für den Sicherheitsdienst oder die Bands und eine durchgehende Erhöhung bei allen Leistungen und Bezügen für den Festwirtsbetrieb sorgen für enorme Ausgabensteigerungen, die durch den bisherigen Bierpreis von 7,80 Euro überhaupt nicht mehr abdeckbar seien. Dies sahen auch die Mitglieder des Festausschusses so und ein Passus zu unvorhersehbaren Ereignissen in der Kalkulation macht es möglich, dass auf dem Verhandlungsweg der einmal vereinbarte Bierpreis angepasst wird. Der nun gefundene Preis stelle dabei einen Kompromiss zwischen dem von Seiten des Festwirtes gewünschten Bierpreis und dem von der Stadt zugestandenen Bierpreis dar.

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