Der Bauhof ist für die kalte Jahreszeit vorbereitet
Auch in diesem Jahr hat der Bauhof der Stadt Neumarkt rechtzeitig Vorbereitungen für den kommenden Winter getroffen. Auch heuer wurden wieder günstige Preise gesichert und rechtzeitig rund 2.000 Tonnen Salz und 500 Tonnen Splitt beschafft. Die Einsatzkräfte stehen in den Startlöchern. Sie wurden für ihre Aufgaben geschult und werden für freie Straßen und Gehwege sorgen. Auch die Räumfahrzeuge sind vorbereitet und warten auf den Startschuss. „Die Fahrzeuge sind einsatzbereit, bestens gepflegt und entsprechen dem neuesten Stand der Technik, damit sie den oftmals strapaziösen Einsätzen gewachsen sind“, bestätigt der Einsatzleiter für den Winterdienst Josef Gottschalk.
Rund 130 Mitarbeiter und achtzehn Fahrzeuge stehen im Zweischichtbetrieb für den Winterdienst bereit. Zahlreiche Handtrupps und Handbereitschaften sorgen insbesondere an neuralgischen Punkten, wie etwa an Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen, vor Kindergärten und Schulen für freie Fahrt. Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, dass sie mit ihren Pkw die Straßen nicht blockieren oder so ungünstig parken, dass die Durchfahrtsbreite zu eng wird. Denn nur bei einer ausreichenden Fahrbahnbreite können die Räumfahrzeuge die Straßen auch befahren und von Schnee und Eis freimachen.
Rekordwinter
Insgesamt betreut die Stadt mit ihren Fahrzeugen und dem Personal ein Straßen- und Wegenetz von 350 Kilometern. Die Durchschnittskosten für den Winterdienst belasten den Haushalt jährlich mit rund 800.000 Euro, wobei es aber immer wieder kostenintensive Ausreißer nach oben gegeben hat. Ganz besonders intensiv und lang war der Winter 2020/2021 – es wurden 2.125 Tonnen Salz und 390 Tonnen Split verbraucht, insgesamt sind 117 Einsätze mit 17.235 angefallenen Stunden verzeichnet. Kostenmäßig schlug er mit 1.323.900 Euro zu Buche, damit war der letzte Winterdienst. Damit war der letzte Winterdienst der bisher teuerste, den die Stadt je zu bewältigen hatte.
Räum- und Streupflicht
Der Winterdienst läuft anhand einer klar festgelegten Liste ab. Die Hauptverkehrsstraßen und die Sammelstraßen stehen an oberster Stelle. An die Autobesitzer geht der Appell, ihre Fahrzeuge so in den Straßen abzustellen, dass die Räumfahrzeuge passieren können und nicht behindert werden. Grundstücksbesitzer sind ebenfalls verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee befreiet werden. Falls Schnee- oder Eisglätte Streuen erforderlich macht, sollte Sand oder Split verwendet werden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist“.