Das schwierige Thema mit der GEMA
Wenn das Neumarkter Christkind Ende November seinen Prolog sprechen wird, ist dies hoffentlich der Beginn einer Phase, in der die Kassen der Händler beim alljährlichen Weihnachtsmarkt klingeln. Eine Kasse wird sich auf jeden Fall füllen, und zwar unabhängig von Wetter und Besucherzahlen: die der GEMA. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte nimmt die Rechte von Musikurhebern wahr, wenn ihre bei der GEMA angemeldeten Werke öffentlich aufgeführt werden. Dann fließen Tantiemen, welche üblicherweise die Veranstalter von Konzerten, Festen & Märkten oder die Inhaber von Geschäften zahlen. Vereinfacht gesagt. Sehr vereinfacht…
Der Neumarkter Weihnachtsmarkt wird über Lautsprecher mit Hintergrundmusik beschallt, rund 400 Titel stehen dafür zur Auswahl. Hinzu kommen noch Live-Auftritte von Musikgruppen, welche ein spezielles Flair auf den Markt zaubern. Für all das zahlt der Verein „Aktives Neumarkt“ als Veranstalter eine Tagespauschale, wobei vor allem die Größe des Marktes eine Rolle spielt. In Neumarkt gab es diesbezüglich heuer kein böses Erwachen, andere Kommunen wurden hingegen von der GEMA mit wesentlich höheren Gebührenforderungen konfrontiert – aus ehemals mehreren hundert Euro wurden plötzlich mehrere tausend Euro. Der Grund: Die Veranstalter hatten als Veranstaltungsplatz jahrelang z.B. nur die beschallte Fläche vor einer Bühne angegeben, laut BGH-Urteil ist aber das gesamte Areal „von der ersten bis zur letzten Bude” anzusetzen – egal ob dort tatsächlich Musik zu hören sei oder nicht.
„Wir haben das schon seit Jahren so berechnet, wie es eigentlich gefordert wird, insofern gab es keine Überraschungen“, erklärt City-Manager Christian Eisner auf Nachfrage des Neumarkter Wochenblattes. Dennoch stellen die GEMA-Gebühren einen beträchtlichen Kostenfaktor dar, der die Refinanzierung des Marktes zusätzlich erschwere. Während der berühmte Striezelmarkt in Dresden über die Gesamtdauer von 32 Tagen über 50.000 Euro GEMA-Gebühren zahlen muss, kann man für Märkte von der Größe und Dauer Neumarkts immer noch von Kosten im gehobenen vierstelligen Bereich ausgehen.
Wer die Berichterstattung über dieses Thema verfolgt, liest immer wieder Unkorrektheiten, die scheinbar ein Journalist unüberlegt vom anderen abkupfert – darunter auch die Behauptung, die GEMA würde für „Stille Nacht“ jetzt mehr Geld fordern. Fakt ist: Der vom Komponisten Franz Xaver Gruber 1818 erfundene Weihnachtsklassiker gehört nicht zu den musikalischen Werken, an denen die Gesellschaft Rechte wahrnimmt. Sofern nicht eine spezielle urheberrechtlich geschützte Bearbeitung verwendet wird, kann diese Melodie vor Publikum gebührenfrei interpretiert werden. Ähnliches gilt für andere Stücke, deren Urheber mindestens 70 Jahre verstorben sind, z.B. „Alle Jahre wieder“, „O Tannenbaum“ oder „Jingle Bells“. „Last Christmas“ oder „In der Weihnachtsbäckerei“ stehen jedoch nicht auf der Liste der GEMA-freien Musikwerke. Und da auch solches Liedgut Weihnachtsstimmung aufkommen lässt, ist für „Aktives Neumarkt“ ein Markt ausschließlich mit gebührenbefreiten „alten“ Werken keine wirkliche Alternative.
Eines ist in Online-Kommentaren deutlich zu spüren: Die GEMA hat in Teilen der Bevölkerung keinen besonders guten Stand, mancher möchte sie ebenso vehement abschaffen wie die GEZ. Das liegt zum einen an der erwähnten unkorrekten, teilweise populistischen Berichterstattung. Zum anderen aber teilweise an der GEMA selbst, welche auch unter Musikschaffenden nicht unumstritten ist. So mancher Komponist oder Texter merkte bereits, dass die dortige Mitgliedschaft mehr kostet als sie einbringt. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn seine Werke zwar regelmäßig öffentlich aufgeführt werden, jedoch an Orten, wo die Veranstalter nach Pauschalen abrechnen – und nicht wie viele TV- oder Radiostationen nach tatsächlich gespielten Titeln. Die Folge: Die Einnahmen kommen in einen großen Topf und einen beträchtlichen Batzen daraus erhalten die Schöpfer von „Last Christmas“ und anderen großen Hits, die überall anders rauf- und runtergedudelt werden.