Ab kommenden Samstag den 28. August 2021 gilt in Neumarkt im Innenbereich größtenteils die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr sind dann insbesondere Voraussetzung für:
- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
- Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen
- und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.
Offizielle Info vom Landkreis Neumarkt dazu unter
https://www.landkreis-neumarkt.de/hp134210/Bekanntmachung-des-Landratsamtes-Neumarkt-i-d-OPf-vom-26-08-2021.htm