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Sonntag, 4 Juni 2023
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3G-Regel in Neumarkt ab Samstag den 28. August 2021

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Ab kommenden Samstag den 28. August 2021 gilt in Neumarkt im Innenbereich größtenteils die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr sind dann insbesondere Voraussetzung für:

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7   der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen
  • und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Offizielle Info vom Landkreis Neumarkt dazu unter
https://www.landkreis-neumarkt.de/hp134210/Bekanntmachung-des-Landratsamtes-Neumarkt-i-d-OPf-vom-26-08-2021.htm

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