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Sonntag, 4 Juni 2023
StartKurz und wichtigVerwaltungs- und Rechtsausschuss des Bayerischen Städtetages tagt in Neumarkt

Verwaltungs- und Rechtsausschuss des Bayerischen Städtetages tagt in Neumarkt

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Oberbürgermeister Thumann wird stellvertretender Ausschussvorsitzender

Der Verwaltungs- und Rechtsausschuss des Bayerischen Städtetages hat sich zu seiner ersten Sitzung in der neuen Periode getroffen. Tagungsort war auf Einladung von Oberbürgermeister Thomas Thumann die Stadt Neumarkt. Im Turnerheim in der Mariahilfstraße kamen die rund 25 Vertreter aus ganz Bayern zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetages Bernd Buckenhofer begrüßte zu Beginn die Mitglieder des Ausschusses und gab einen kurzen Überblick über die Arbeit des Städtetages.

Danach ging es um die Wahl des Vorstandes für den Ausschuss. Als Vorsitzender wurde der Oberbürgermeister von Weißenburg Jürgen Schröppel gewählt, sein Stellvertreter im Ausschussvorsitz ist Neumarkts Oberbürgermeister Thumann. Zahlreiche Punkte drehten sich darum, die Weichen für die Arbeit des Ausschusses in dieser Periode zu stellen und sich in Arbeitsabläufe einzuarbeiten. Nach Neumarkt gekommen waren dabei Vertreter aus ganz Bayern, von der Landeshauptstadt München über Nürnberg, Landshut, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt bis hin zu Bürgermeistern aus der Nachbarschaft. Die kürzeste Anreise dürfte dabei der erste Bürgermeister von Hilpoltstein Markus Mahl gehabt haben.

Referent für die weiteren Themen war Dr. Manfred Riederle vom Bayerischen Städtetag, wobei es unter anderem auch um den Themenbereich Corona ging. Hier widmeten sich die Ausschussmitglieder insbesondere der Frage, wie man mit Feiern in den Innenstädten umgehen könne. Außerdem befassten sich die Ausschussmitglieder mit dem Thema “Große Kreisstädte” und der Initiative, dass man die Aufgaben für Große Kreisstädte erweitern und das Optionsmodell einer Art “Großen Großen Kreisstadt” anstreben könnte.

Hier wie bei allen anderen Themen ging es zunächst einmal nur um einen Vorbericht und um keine Festlegungen. Gleiches gilt auch für das Thema Fundtiere und die Frage, ob man eine verpflichtende Einführung eines Hundeführerscheins weiterverfolgen sollte.

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