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Sonntag, 4 Juni 2023
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Stiftung Silvia staatlich anerkannt

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Neue Stiftung in Breitenbrunn

Breitenbrunn. Die Regierung der Oberpfalz hat im August die Stiftung Silvia mit Sitz in Breitenbrunn, Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Erfüllung letzter Wünsche von schwerkranken Kindern und Jugendlichen in Hospizen. Ebenso sollen Geschwisterkinder und Eltern unterstützt werden.

Errichtet wurde die Stiftung von Herrn Ingo Gabler aus Breitenbrunn, Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Sie ist nach der verstorbenen Ehefrau des Stifters benannt, die sich die Stiftung gewünscht hatte.

Es handelt sich um die 25. rechtsfähige Stiftung im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. Im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es mittlerweile 271 rechtsfähige Stiftungen.

Wissenswertes zu Stiftungen

Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.

Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 100.000 Euro betragen.

Informationen für Stifter

Wer eine Stiftung errichten will bekommt nähere Informationen (u.a. aktueller Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und Mustersatzung) unter der Telefonnummer 0941/5680-1220 oder im Internet unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60667/leistung/leistung_12193/index.html. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de.

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