Bayern fordert Bund auf, umgehend Rechtssicherheit und Klarheit für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen
„Ende 2021 läuft die pauschale steuerliche Anerkennung von Homeoffice-Kosten aus. Bislang hat die neue Bundesregierung keine Fortführung der Regelung für 2022 auf den Weg gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Rechtssicherheit, denn sie wollen wissen, auf was sie sich im nächsten Jahr einstellen können oder müssen. Wir fordern den Bund auf, hier umgehend Klarheit zu schaffen und die Homeoffice-Pauschale dauerhaft fortzuführen – und nicht nur für das Jahr 2022 zu verlängern. Da genügt es nicht, wenn der Bundesfinanzminister gegenüber der Presse erklärt über eine Entfristung nachzudenken. Taten sind jetzt gefragt! Wir wollen noch einen Schritt weitergehen und setzen uns für eine Pauschale für mobiles Arbeiten von 1.000 Euro im Jahr ein. Die moderne Arbeitswelt hat sich, beschleunigt durch die Pandemie, gewandelt und das muss sich in einem modernen Steuerrecht auch zeigen“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale mit Wirkung für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt. Damit wurde eine Forderung aus Bayern und Hessen aufgegriffen. Pro Arbeitstag im Homeoffice können bei der Einkommensteuer pauschal 5 Euro abgezogen werden, im Jahr maximal 600 Euro. Ohne entsprechende gesetzliche Regelung können Bürgerinnen und Bürger die Pauschale für das Jahr 2022 und die Folgejahre nicht geltend machen. Die neue Bundesregierung plant laut Ausführungen im Koalitionsvertrag lediglich, die Homeoffice-Pauschale für das Jahr 2022 fortzuführen, hat aber auch hierfür bisher keine entsprechende Regelung angestoßen.