Nach der Änderung der Infektionsschutzverordnung gilt die FFP2-Maskenpflicht jetzt auch in den Gottesdiensten. Lediglich für die 6- bis 14-Jährigen genügt eine einfache Mund-Nase-Bedeckung. Die Pfarreien sollen auch weiterhin schriftliche Hygieneschutzkonzepte vorhalten.
FFP2-Maskenpflicht jetzt auch in Gottesdiensten
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