Vogelschützer sprechen sich gegen Windräder im Grafenbucher Forst aus
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass ein Investor in einem Privatwald östlich von Ballertshofen einige Windkraftanlagen errichten möchte. Genauere Planungen sind bislang nicht veröffentlicht, der Marktgemeinderat von Lauterhofen befasst sich demnächst jedoch mit dem Vorhaben. Die Neumarkter Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) appelliert nun an den Markt Lauterhofen, die Errichtung von Windrädern im südlichen Grafenbucher Forst abzulehnen – denn dort brütet mindestens ein Paar des gefährdeten Schwarzstorches, der nach dem Bayerischen Windenergieatlas als besonders störungsempfindlich gilt. In seinem Schreiben fordert der LBV die Gemeinderäte von Lauterhofen auf, sich gegen die Anlagen auszusprechen. Der Forst sei eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der Region und zudem eines der letzten großen hiesigen Waldareale ohne Windkraftanlagen. Er biete seltenen Tierarten einen Rückzugsraum, so der LBV.
Seit etlichen Jahren brütet in dem Waldgebiet der scheue Schwarzstorch, welcher zur Nahrungssuche weit herumstreift. Gerade auch die ruhigen, wasserreichen Taleinschnitte südlich des Grafenbucher Forstes werden von den Tieren regelmäßig aufgesucht. In einem Abstand von drei Kilometern zum Horst ist laut Bayerischem Windenergieerlass die Errichtung von Windenergieanlagen untersagt, ebenso in einem Umkreis von 10 Kilometern zu regelmäßig aufgesuchten Nahrungshabitaten.
Nach Ansicht des LBV hat der Landkreis Neumarkt mit seiner überdurchschnittlich hohen Anzahl an Windkraftanlagen das energiepolitische Soll in puncto Windkraft bereits übererfüllt. Weitere Anlagen, insbesondere in Waldgebieten, lehnen die Vogelschützer deshalb ab. Die LBV-Kreisgruppe betont aber, dass ihre Haltung nichts mit einer reflexartigen Abwehr gegen Windkraftanlagen zu tun habe – man unterstütze ausdrücklich die Energiewende. Bereits vor 10 Jahren habe man ein Positionspapier zu diesem Thema veröffentlicht − demnach sollten Windkraftanlagen generell nicht in größeren Waldgebieten errichtet werden, sondern vorrangig im Offenland. Die geltende 10 H-Abstandsregelung führe jedoch dazu, dass Windräder meistens nur noch an abgelegenen Waldstandorten geplant werden können.