Füracker will Verbesserungen auch auf öffentliche Ehrenämter ausdehnen
„Das Ehrenamt ist die Stütze unserer Gesellschaft. Wer sich ehrenamtlich engagiert, muss vom Staat auch steuerlich unterstützt werden! Für Aktive in Vereinen und Verbänden konnten wir mit der Anhebung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale bereits Verbesserungen beim Bund durchsetzen – diese Hilfe muss ausgedehnt werden. Auch wer sich im öffentlichen Ehrenamt einbringt, beispielsweise als Führungskraft bei der freiwilligen Feuerwehr, als Schulweghelfer oder in Gemeinderäten, hat eine vergleichbare steuerliche Wertschätzung verdient“, fordert Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Bayern hat sich mit seiner Forderung, jeweils angemessene steuerliche Verbesserungen vorzunehmen, direkt an die übrigen Finanzminister der Länder sowie Bundeminister Olaf Scholz gewandt und wird sich auch weiter nachdrücklich dafür einsetzen.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde der steuerliche Übungsleiterfreibetrag um 25% auf jetzt 3.000 Euro erhöht. Davon profitieren beispielsweise Aktive in Sport- oder Musikvereinen, nicht aber solche in kommunalen öffentlichen Ehrenämtern. Sie können aktuell von den für ihre Tätigkeit erhaltenen Entschädigungen ohne weiteren Nachweis nur bis zu 200 Euro im Monat als steuerfreien Aufwand geltend machen. So legen dies die von der Bundesregierung erlassenen Lohnsteuer-Richtlinien fest. Für kommunale Mandatsträger gelten je nach Gemeindegröße zum Teil andere Werte, die ebenfalls angepasst werden müssen. Bayern tritt dafür ein, auch hier jeweils Erhöhungen vorzunehmen.