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Sonntag, 9 Februar 2025
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Baugenehmigungen im digitalen Zeitalter

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Antragstellung im Wandel

Auch in den Behörden schreitet die Digitalisierung voran – das Ende des analogen Zeitalters, in dem Formulare in Papierform obligatorisch waren, zeichnet sich in diversen Bereichen ab. Im Dezember 2022 führte das Landratsamt den digitalen Bauantrag ein, welcher Bürgern sowie Unternehmen einen schnellen und nutzerfreundlichen Online-Prozess für nahezu alle baurechtlichen Verfahren ermöglichen soll. Jetzt wurde Bilanz gezogen.

Vorteile

Im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 registrierte das Bauamt des Landkreises 124 digitale Bauanträge. Das entspricht einer Quote von 14 %. Die digitale Einreichung ist noch nicht Pflicht, bietet laut den Verantwortlichen aber einige Vorteile: So ist eine schnellere Bearbeitung durch parallele Gemeindebeteiligung und Vollständigkeitsprüfung möglich, auch die beteiligten Fachstellen können sofort auf den Antrag zugreifen. Gleiches gilt für Nachreichungen zu digital eingereichten Bauanträgen. Mittels Nachreicheassistenten bekommen auch hier das Bauamt, die Gemeinden und die Fachstellen direkt Zugang zu den später eingereichten Unterlagen.

Da bei der digitalen Antragstellung auf Unterschriften verzichtet wird, ist eine spezielle Authentifizierung mittels einer BayernID erforderlich. Diese kann über das BayernPortal https://id.bayernportal.de/de beantragt werden.

Informationen: Tel. 09181/470-1606 und www.landkreis-neumarkt.de.

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